offenbar will der staat, daß mehr auto gefahren wird. ich hab grad meine umsatzsteuer 2010 ausgerechnet, bei den kfz-kosten ergibt das, weil ich nur fahre, wenn es wirklich sein muß, keine 160 euro an umsatzsteuer. aber selbst bei meinem billig-auto komme ich über diese seltsame 1%-vom-neuwert-abzüglich-20%-regel auf einen umsatzsteueranteil von über 200euro. ich würde also, gäbe ich das wie in früheren jahren an, auf eine umsatzsteuer-„strafe“ von ca. 40 euro. wenn in kürze keine afa mehr abziehbar ist, wird die sache noch absurder. ist das richtig gedacht oder begehe ich einen denkfehler? danke!
Servus,
die pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils ist „gedeckelt“ auf die tatsächlichen Kfz-Kosten: Mehr als die Gesamtkosten muss in keinem Fall versteuert werden.
Bei einem älteren Fahrzeug mit sehr niedriger Abschreibung ist der Vorteil eines Fahrtenbuchs enorm, selbst wenn der privat gefahrene Anteil der gesamten Kilometerleistung ziemlich hoch ist.
Schöne Grüße
MM
danke martin! aber was ist mit der umsatzsteuer, die aus der 1%-regelung ist höher als meine via kfz-kosten geleistete!
Servus,
ja, das ist leicht möglich, wenn bei der Anschaffung/Einlage keine Vorsteuer abziehbar war und wenn in den Gesamtkosten einzelne Elemente ohne Vorsteuer (Steuer, Versicherung) enthalten sind.
Ein typischer Fall für Fahrtenbuch ab 2011 (die zehn Tage lassen sich locker rekonstruieren).
Schöne Grüße
MM
Hallo,
nein, grundsätzlich denkst du da richtig.
Es kann tatsächlich sein, dass der Eigenverbrauch per 1%-Regelung zu einem höheren Wert führt, als die Kosten,
die das Fahrzeug verursacht hat.
In diesem Fall greift die sog. „Kostendeckelung“. D. h. Du mußt maximal so viel Eigenverbrauch ansetzen, wie du Kosten gehabt hast. Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass die Kosten = dem Eigenverbrauch sind.
Viele Grüße, Moni
danke - kann ich denn derart auch die -differenz bei der umsatzsteuer „deckeln“? wird das dann so anerkannt?
Hallo,
ich verstehe deine Frage nicht ganz.
Du kannst natürlich die Umsatzsteuer in Bezug auf die Behandlung des Pkw’s deckeln.
D. h. wenn Du Vorsteuerabzug von z. B. 450 Euro hattest und nun per 1% Regelung 550 euro rauskommen, dann mußt du für den Eigenverbrauch nur 450 Euro ansetzen. Ganz banal gesagt.
Viele Grüße, Moni