Hallo Eva,
Praktiker RotAlge greift hier kurz zum DATEV-Büchelein (das liegt normalerweise auf dem Rollcontainer unter der Tischplatte, damit es nicht so auffällt, dass man seine Weisheiten gar nicht aus dem Herrmann/Heuer/Raupach und den Beck’schen „Ziegelsteinen“ zieht, die dekorativ im Regal stehen, sondern aus diesem sehr komprimierten Kompendium) und blättert die Werte her, die hier pro Tag, pro Monat, pro Jahr pauschal geschätzt werden können.
Die darin angegebenen Richtsätze sind aber nur ein Notbehelf. Er wird üblicherweise angewendet, weil man bei Mandanten aus der Gastronomie mit jedem auch nur etwas genaueren Nachstochern in ein Wespennest (bzw. einen grundlosen Morast) stößt, so dass man dann halt bucht und erklärt, was beim Finanzamt bei einer Schätzung des Eigenverbrauchs auch angesetzt würde: Schlimmer als das FA muss der StB auch nicht sein.
In Gaststätten, die eine halbwegs brauchbare WaWi buchen oder zumindest den Eigenverbrauch plausibel und nachvollziehbar dokumentieren, braucht man aber diese (da sie auch für Schätzungen durch den Fiskus dienen, ziemlich hohen) Werte nicht ansetzen.
Da geht es dann wie immer um Menge mal Preis. Die Mengen müssen urschriftlich, nachvollziehbar, plausibel aufgezeichnet sein - sei es in der Warenwirtschaft, sei es in einem Nebenbuch. Bewertet werden sie dann nach § 6 Abs 1 Nr. 4 EStG: Zum Teilwert (= Verkehrswert). Auf den Materialeinsatz hat es keine Auswirkung, ob die zubereiteten Schnitzel vom Wirt oder von seinen Gästen verspeist werden; auf den Ertrag und auf den steuerpflichtigen Umsatz auch nicht, wenn er seinen Eigenverbrauch richtig bucht: Jedes eingekaufte Schnitzel ist Materialeinsatz, und jedes zubereitete Schnitzel (außer den weggeworfenen) ist Ertrag - sei es als Erlös, sei es als Eigenverbrauch.
Schöne Grüße
MM