Eigenverbrauch in einer Bar

Hallo,

Beispiel GuV einer Kneipe:
Umsatzerlös 100.000,-, Materialaufwand 30.000,-, Eigenverbrauch 5.000,-

Verständnisfrage: Was genau meint der EV?

Meine Frage:

  • bedeutet das mit dem EV, daß zum Einkaufspreis in Höhe von 5.000 privat gesoffen wurde, also 5.000 vom Materialaufwand privat versoffen wurden
    oder
  • bedeutet das mit dem EV, daß zu einem Verkaufspreis in Höhe von 5000,- privat gesoffen wurde

Im 1. Fall müßte man doch dann vom Materialaufwand den EV abziehen, also 30.000 - 5.000 = 25.000 als realer Materialaufwand, mit dem der Umsatzerlös 100.000,- erwirtschaftet wurde.

Im 2. Fall müßte doch dann zum Umsatzerlös der EV dazuaddiert werden, also 100.000 + 5.000 = 105.000 als Ertrag -> der Materialaufwand von 30.000 wurde dann benötigt, um den Ertrag von 105.000 zu erwirtschaften.

Gruß Eva

Der Eigenverbrauch wird normalerweise anhand der Pauschsätze der Steuerverwaltung geschätzt, die werden jährlich angepasst und stehen beispielsweise im Datev-Handbüchlein (und natürlich findet man sie auch über google). Er ist dann ertragssteuerlich und umsatzsteuerlich hinzuzurechnen, da das Finanzamt vermutet, dass Gastronomen Speisen und Getränke für private Zwecke entnehmen, ohne dass dies zuverlässig den geschäftlichen Aufzeichnungen zu entnehmen sei, deswegen die Schätzung. Dieses Vorgehen ist eigentlich allgemein bekannt und wird normalerweise bereits in der monatlichen Buchführung und bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt. Gesetzliche Grundlage ist die allgemeine Gewinnermittlungsvorschrift des § 4 Abs. 1 EStG, nach der der Gewinn um Entnahmen zu erhöhen ist.

Hi, dank für die umfangreiche Antwort - jedoch: das allgemeine ist bekannt. Mit geht es mehr um ein Verständnis des Vorgangs.

Also: der EV wird angegeben mit dem Einkaufspreis. Man könnte also sagen (beim Beispiel bleibend): Von den 30.000,- des Materialaufwands hat der Wirt selber 5.000,- versoffen, mit den anderen 25.000 wurde der Umsatzerlös generiert.

Warum rechnet man dann aber in der GuV den EV zum Umsatzerlös hinzu? Wäre es nicht logischer, ihn vom Materialaufwand abzuziehen?
Das Ergebnis bleibt ja das gleiche (105.000 - 30.000 = 75.000 oder 100.000 - 25.000 = 75.000)

Gruß Eva

Nein.
Der EV wird mit dem Pauschbetrag angesetzt, völlig egal wie der EK ist. Vergiss das mit dem EK einfach.

Hallo Eva,

Praktiker RotAlge greift hier kurz zum DATEV-Büchelein (das liegt normalerweise auf dem Rollcontainer unter der Tischplatte, damit es nicht so auffällt, dass man seine Weisheiten gar nicht aus dem Herrmann/Heuer/Raupach und den Beck’schen „Ziegelsteinen“ zieht, die dekorativ im Regal stehen, sondern aus diesem sehr komprimierten Kompendium) und blättert die Werte her, die hier pro Tag, pro Monat, pro Jahr pauschal geschätzt werden können.

Die darin angegebenen Richtsätze sind aber nur ein Notbehelf. Er wird üblicherweise angewendet, weil man bei Mandanten aus der Gastronomie mit jedem auch nur etwas genaueren Nachstochern in ein Wespennest (bzw. einen grundlosen Morast) stößt, so dass man dann halt bucht und erklärt, was beim Finanzamt bei einer Schätzung des Eigenverbrauchs auch angesetzt würde: Schlimmer als das FA muss der StB auch nicht sein.

In Gaststätten, die eine halbwegs brauchbare WaWi buchen oder zumindest den Eigenverbrauch plausibel und nachvollziehbar dokumentieren, braucht man aber diese (da sie auch für Schätzungen durch den Fiskus dienen, ziemlich hohen) Werte nicht ansetzen.

Da geht es dann wie immer um Menge mal Preis. Die Mengen müssen urschriftlich, nachvollziehbar, plausibel aufgezeichnet sein - sei es in der Warenwirtschaft, sei es in einem Nebenbuch. Bewertet werden sie dann nach § 6 Abs 1 Nr. 4 EStG: Zum Teilwert (= Verkehrswert). Auf den Materialeinsatz hat es keine Auswirkung, ob die zubereiteten Schnitzel vom Wirt oder von seinen Gästen verspeist werden; auf den Ertrag und auf den steuerpflichtigen Umsatz auch nicht, wenn er seinen Eigenverbrauch richtig bucht: Jedes eingekaufte Schnitzel ist Materialeinsatz, und jedes zubereitete Schnitzel (außer den weggeworfenen) ist Ertrag - sei es als Erlös, sei es als Eigenverbrauch.

Schöne Grüße

MM

Hallo ihr zwei und besten Dank für eure Bemühungen - und all das ist toll und sehr interessant, nur leider nicht Bestandteil meiner Fragen :smile:

Das hier waren die Fragen (nochmal anders formuliert):

  1. Wenn man sagt: 5.000 Euro EV, meint man damit 5.000 zum Einkaufspreis oder 5.000 zum Verkaufspreis?
  2. Und wenn es zum Einkaufspreis ist (wovon ich ausgehe), weshalb addiert man dann in einer GuV den EV zum Umsatzerlös hinzu und zieht ihn nicht vom Materialaufwand ab (was dann doch viel logischer wäre)?

Es scheint fast, als würdet Ihr euch vor der Antwort herumdrücken wollen - nur wieso? Vielleicht sind die Fragen ja auch super-dämlich :wink: - hoffe nicht
:smile:

Gruß

Hallo Eva,

Das habe ich Dir bereits beantwortet. Der Eigenverbrauch ist zum Teilwert (= gemeinen Wert oder Verkehrswert) zu bewerten.

Da gehst Du aber falsch.

LOGISCHER? Oh weh!

Auch das habe ich Dir bereits beantwortet. Es macht genau NIX am Materialeinsatz aus, ob ein Schnitzel vom Wirt oder von einem Gast verspeist wird. Wieso willst Du etwas davon abziehen, obwohl der Materialeinsatz doch nicht das allerkleinste Fitzelchen kleiner wird, wenn der Wirt das Schnitzel selber isst?

Guck mal in § 246 Abs 2 HGB. Das ist eine ganz grundlegende Regel, die man als Buchhalternase unbedingt kennen sollte. Die musst Du ohne Zögern oder Stolpern herbeten können, wenn man Dich zwanzig nach drei Uhr in der Nacht weckt und danach fragt.

Das hier:

ist eine ziemliche Frechheit. Wenn Du etwas nicht verstehst, frage nach. Aber frage konkret nach und wische nicht kurzerhand ganze Sätze weg, wenn Du nur einzelne Begriffe nicht verstanden hast. So kann man nichts lernen.

Schöne Grüße

MM