Eigenverbrauch -> Telefon

Hallo,

ich habe mehrfach vernommen, dass das FA trotz klarer Abgrenzung von Telefonanschlüssen einen Anteil „Eigenverbrauch“ angestezt wissen will.

Hat jemand Erfahrungen und ggf. Hinweise dazu?

Grüsse aus Düsseldorf
Joachim

ich habe mehrfach vernommen, dass das FA trotz klarer
Abgrenzung von Telefonanschlüssen einen Anteil
„Eigenverbrauch“ angesetzt wissen will.

Wenn das Telefon eindeutig nur betrieblich verwendet wird, kannst Du unbesorgt 100% ansetzen. Aber wer nutzt schon ausschließlich betrieblich.

Für Näheres müsste ich wissen
-wo das Telefon steht (Wohnung, Arbeitszimmer, Firma …)
-wo die Telefonrechnung erfasst ist (Einnahme-Überschussrechnung, Bilanz, privat erstellt oder vom StB …)
-wie hoch ist der Rechnungsbetrag

Hi,
also:

A) Festnetz

1: Telefonanlage
2: Privathaus
3: Arbeitszimmer

Es gibt 5 Telefonnummern
Eine Telefonrechnung
Innerhalb der Telefonrechnung sind die einzelnen Rufnummern
aufgeteilt und die Kosten aufgeschlüsselt.

Nummer 1 = Privat 1
Nummer 2 = Privat 2

Nummer 3 = Firma 1
Nummer 4 = Firma 2

Nummer 5 = Fax

Im Arbeitszimmer steht ein Telefon von dem nur über die Firmennummern die Gespräche abgehen.

Im Privatbereich stehen Telefone von denen nur über die Privatnummern
Gespräche abgehen.

Faxnummer kein Thema = hier gehen 99,9 % der Faxe geschäftlich ab.

Es ist nicht auszuschließen, dass auch mal ein Privatgespräch über die Firmennummer läuft…

…dass auch mal ein Firmengespräch über die Privatnummer läuft.

Die Rechnungsumme ist ca: Total = 120 - 130 EU
= Privat ca: 50 - 60 EU
Firma ca: 70 - 80 EU
Der Internetanschluss (Flat) wird von mir 50/50 angesetzt
Die Grundgebühr dto.

Die Rechnung wurde bisher an privat ausgestellt und dann der Firmenanteil von Firma an Privat erstattet.
Nun habe ich dies geändert und lasse auf die Firma fakturieren und werde dann von privat an Firma erstatten.

B) Mobil

Hier habe ich nur einen Vertrag -> auf mich privat lautend.
Der Tarif ist ein Festtarif über 4 Std. 40-50 EU ein wenig variabel durch SMS.
Hier sind wohl so ca: 20% Private Gespräche.


Etwas komplex aber hoffentlich verständlich.

Gruß
Joachim

Die Rechnung wurde bisher an privat ausgestellt und dann der
Firmenanteil von Firma an Privat erstattet.
Nun habe ich dies geändert und lasse auf die Firma fakturieren
und werde dann von privat an Firma erstatten.

Rechnungen, die an Firma lauten, stellen in der Regel kein Problem dar. Insbesondere dann, wenn sich die Telefonkosten später in einer sehr umfangreichen GuV unter Punkt 1.234.567 wiederfinden überfliegt das gestresste Beamtenauge die Ausgaben. Für einen kleinen Privatanteil an der Telefonrechnung ist auch gesorgt, weil Du selbst die privaten Rufnummern herausrechnest.

Die Rechnungsumme ist ca: Total = 120 - 130 EU
= Privat ca: 50 - 60 EU
Firma ca: 70 - 80 EU
Der Internetanschluss (Flat) wird von mir 50/50 angesetzt
Die Grundgebühr dto.

Dann stell Dir mal vor der Finanzbeamte liest:
Telefonkosten = 130,- x 12 = 1560,-
zzgl. Grundgebühr = 15,- x 12 = +180,-
*Die Grundgebühr teilt sich im
Verhältnis der Gesprächskosten
und nicht 50/50.
abzgl. privat = 45% = -783,-

Betriebsausgabe = 957,-

Dazu hat er natürlich KEINE Rechnungen vorliegen (allenfalls Kontoauszug). Wenn der clevere Beamte nun auf den Trichter kommt, dass der Privatanteil mit 45% zu nierdrig ist, kann er ihn natürlich auf z.B. 55% hochsetzen. Allerdings hat er eigentlich keine Grundlagen für solche Schätzungen.
Wenn er dann die Betriebsausgaben ermittel kommt er auf 783,- also ein Unterschied von 174,- und einer steuerlichen auswirkung von 35,- (bei 20% Einkommensteuer). Jedem anständigen Verwaltungsökonom ist klar, dass sich Änderungen dieser Geringfügigkeit nicht lohnen, weil man mit dem Folgestreit (Einspruchsverfahren) zuviel ärger hat.
Sollte sich doch eine solche Änderung im Bescheid finden, nimm es hin. Für den Betrag lohnt sich die Arbeit mit dem Einspruch schon auf Deiner Seite nicht.
Die 50% Flatrate sind schon OK.

B) Mobil

Hier habe ich nur einen Vertrag -> auf mich privat lautend.
Der Tarif ist ein Festtarif über 4 Std. 40-50 EU ein wenig
variabel durch SMS.
Hier sind wohl so ca: 20% Private Gespräche.

Auch das wird sicher hingenommen, weil für eine andere Schätzung keine Anhaltspunkte vorliegen und Änderungen keine nennenswerten Mehrsteuern ergeben.

Abschl.: Nach meinen Erfahrungen ist das schlimmste, was Dir passieren kann, dass Du aufgefordert wirst den prozentualen Privatanteil zu erläutern. Dann, und erst dann, schreibst Du die ganze Story an das Finanzamt. Schön verpackt und aus Mangel an Beweisen werden sie Deinem Anliegen zustimmen.

hi,

ich hätte nur mit der 50/50 teilung der flatrate meine probleme und vielleicht mit den 20% beim mobilen. du solltest einfach mal einen bis drei monate den einzelgesprächsnachweis des handys auseinandernehmen und den prozentsatz als basis für folgende rechnungen nehmen und ggf. mal für einen monat/woche eine uhr an den PC stellen und gucken, wieviel tatsächlich privat/beruflich gesurft wird.

mit dem festnetz muss so durchgehen, alles andere wäre quatsch.

mfg vom

showbee

Hi,
ich sehe schon irgendwie bin ich in der richtigen Richtung…

Individuelle Auslegungen von irgendwelchen Prüfern kann man nur ahnen aber nicht wissen.

Das gesamte Telfonaufkommen ist -dank Call by call- sowieso nicht sehr hoch und wenn dort herumkorrigiert werden sollte… sei’s drum

---- wie richtig erkannt -lohnt sich nicht.

Ich denke -besonders hier- Hauptsache man macht was und hat sich Gedanken gemacht- dann wird ein normal vernüftiger Mensch schon die positive Absicht sehen und das reicht hier wohl.


Nochmals vielen Dank für das interessierte Verhalten und die wirklich guten Ideen und Ratschläge. Wenn mal PROFIS aus sich gut bezahlten Liga öfter auch so verhalten würden …


Spitzenforum mindstens 3x Daumen HOCH.

Grüsse aus Düsseldorf
Joachim