Eigenverbrauch von Stromzählern

Hallo,

angeregt durch den Artikel weiter unten habe ich mich durch diverse Verordnungen und GEsetze gewühlt, um dann zwei Aussagen zu finden:

  1. In der Eichordnung steht, dass der Messfehler eines Elektrozählers maximal 4% beim 0,05 fachen des Nennstroms (das ist der kleinere Wert, der angegeben ist, bei 10(60)A also 10A) betragen darf.

  2. In Anhang MI-003 der Richtlinie 2004/22/EG steht, dass ein Zähler mit offenem Stromkreis keine Energie messen darf.

Die Frage dürfte sein, ob das Speicher- und Kommunikationsmodul im Zähler schon als „zum Kunden gehörig“ definierbar ist und somit dessen Verbrauch doch wieder gezählt werden darf.
Da aber diese Module im smart meter integriert sind, vom Kunden nicht abschaltbar oder beeinflussbar sind, zudem deren Verbrauch gar nicht im Rahmen der Eichung abschalt- oder erfassbar ist, sehe ich nur den Schluss, dass der Eigenverbrauch „des Zählers“ (also nicht evtl. nötiger externer Zusatzeinrichtungen) nicht von diesem Zähler gezählt werden darf.

Etwaige Fundstellen anders- oder gleichlautender Gesetze und Verordnungen würden mich sehr interessieren.
Zur Zeit weiß ich selber nämlich nicht, ob ich den „hohen Eigenverbrauch, den der Zähler zählt“ als urban legend abtun soll oder ob da doch was Wahres dran ist.

Wir sollten das echt mal klären!

Hallo

Der Zähler selber hält sich auch drann alles andere ist das vergnügen des Betreibers .Es dient ja nur zur Auswertung , beim guten alten Zähler zählt der ja auch wenn du Licht an machst zum ablesen . Was mich viel mehr beunruhigt ist das die seit 1 Jannuar bestehende gesetzliche garnicht überall umgesetzt wird . oder kenn jemand n Fall wo der Kunde des EVU als Messstellenbetreiber auftritt.

m.f.G. Horst

Hallo,
schreib doch mal EasyMeter an. Unten habe ich dir ja eben die Stelle aus dem Netz zitiert, daß man das bei dem Jumpern kann, ob der Verbrauch der Zusatzeinrichungen mitgezählt wird oder nicht. Vielleicht können die dir sagen, wann man den Jumper wie setzen muß oder ob das vielleicht auch von Land zu Land unterschiedlich ist.

Cu Rene

Hai!

Zur Zeit weiß ich selber nämlich nicht, ob ich den „hohen
Eigenverbrauch, den der Zähler zählt“ als urban legend abtun
soll oder ob da doch was Wahres dran ist.

Die Zähler für die wir mal ein Teil der Auswertelektronik gemacht
haben wurden mit PoE (PowerOverEthernet) versorgt und benötigten
etwa 8W. Realisiert wurde dies mit einem PowerLine Plug der in
irgendeiner Steckdose steckte und über ein Ethernetkabel Daten
vom Zähler holte und ins Kundenstromnetz schickte. Die Elektronik
des Zählers wurde von ihm da PoE mitversorgt.

Der Gesamtverbrauch war natürlich 100% kundenseiteig (da Steckdose)
und lag bei etwa 12-15W.

Wir sollten das echt mal klären!

Meine Infos sind aber 2 Jahre her und seitdem hat sich hoffentlich
einiges geändert.

Der Plem

muss auch ne Frage stellen:
Ich denke dass der Zähler seinen ganzen Messenergiebedarf zu Lasten des Versorgers entnehmen muss, macht auch Sinn, da die billigsten VErsorger nur um die 2 € Zählergebühr/Monat verlangen, was ziemlich genau dem Eigenverbrauch entspricht.
Viel mehr Sorgen beim Smartmeter macht mir aber, dass dieser auch kapazitive Lasten erfasst, was der alte Z. ja nicht kann. Dadurch müssen erstmals auch diese Lasten im Privathaushalt bezahlt werden.

Wer behauptet denn das?
Selbst bei Gewerbekunden, bei denen die Blindleistung gemessen wird, ist eine Blindarbeit bis zu 50% der bezogenen Wirkarbeit entgeltfrei.

Wer behauptet denn das?
Selbst bei Gewerbekunden, bei denen die Blindleistung gemessen
wird, ist eine Blindarbeit bis zu 50% der bezogenen Wirkarbeit
entgeltfrei.

Ja, unterscheidet ein SM denn zwischen Blind- und Wirk? Fließt das in die Abrechnung mit ein?

Ich denke dass der Zähler seinen ganzen Messenergiebedarf zu
Lasten des Versorgers entnehmen muss

Wie kommst du darauf?

Der Plem

weil bisher so war, warum sollte sich das ändern? Mit welcherm Recht außerdem?

Hai!

Man sollte sich folgendes Konzept mal in Ruhe anschauen.

Der Basiszähler
http://www.easymeter.com/site/de/drehstromzaehler.html

Dann dann kommt da ein Modul drauf
http://www.easymeter.com/site/de/smart_metering/modu…

Dies hier zeigt wie es eigentlich geht
http://www.easymeter.com/site/de/smart_metering/modu…

Der Zähler blinkt an der Schnittstelle nur mit einer LED und
nun erklär mir mal einer wo der Strom herkommen soll.

Und nein, die LED ist nicht so hell das man eine Solarzelle nutzen
kann :smile:

Der Plem

weil bisher so war, warum sollte sich das ändern?

Du bist Handwerker oder?

Mit welcherm Recht außerdem?

Gott sei Dank braucht man in Deutschland kein Recht etwas zu tun,
alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Der Plem

weil bisher so war, warum sollte sich das ändern?

Du bist Handwerker oder?

Nein. Aber was hat das damit zu tun?

Mit welchem Recht außerdem?

Gott sei Dank braucht man in Deutschland kein Recht etwas zu
tun,
alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.

und, isses erlaubt? An anderer Stelle war hier zu lesen, dass es wohl nicht erlaubt ist.

Hallo,
hast du meinen Beitrag unten gelesen? Ich wollte das eigentlich hier nciht noch mal verlinken.

nun erklär mir mal einer wo der Strom herkommen soll.

Aus http://www.easymeter.com/site/de/drehstromzaehler/an… :
_Spannungsabgriff zur Versorgung von Erweiterungsmodulen bis 20W. Sicherung im Jumper. Jumper für gezählte und ungezählte Versorgung der Zusatzeinrichtungen. _
Es kommt also darauf an. Ob man das als Endkunde sehen kann, wie es gejumpert ist, steht da leider nicht und wie xstrom unten ja schon angemerkt hat - der Zähler gehört ja gewöhnlich dem lokalen Versorger, seinen Strom muß man da aber nicht kaufen und hat möglicherweise keinen Zugang zu den womöglich auch noch auf eigene Kosten fleißig gesammelten Daten. Einfacher wird es jedenfalls nicht unbedingt und die Datenschützer lassen grüßen.

Cu Rene

Hai!

hast du meinen Beitrag unten gelesen? Ich wollte das
eigentlich hier nciht noch mal verlinken.

Offensichtlich nicht wirklich mit Verstand, sorry.

Spannungsabgriff zur Versorgung von Erweiterungsmodulen bis
20W. Sicherung im Jumper. Jumper für gezählte und ungezählte
Versorgung der Zusatzeinrichtungen.

Den Zähler den ich hier habe der hat das nicht, aber wie gesagt,
das Schätzchen ist schon 2 Jahre alt.

Der Plem

Moin,

Ja, unterscheidet ein SM denn zwischen Blind- und Wirk?
Fließt das in die Abrechnung mit ein?

Darüber entscheidet,
der mit dem VNB abgeschlossene Vertrag.

IMO bekommen Endkunden(Privat) nur Wirkarbeit in Rechnung gestellt.

Bei Gewerbekunden sieht das etwas anders aus.
Hier wird ab cosφ 0.5 Blindarbeit
und bei größeren Betrieben 2x im Jahr die Scheinarbeits-Spitzen(15’-Interval) erfaßt.

Erst in 2.Linie das angeschlossene Arbeits-Meßgerät.

Die meisten elektronischen Zähler,
„können“ alle Arbeits-Meßgrößen erfassen.
Falls erforderlich,
auch wie bei easymeter mit Erweiterungsmodulen.

mfg
W.

weil bisher so war, warum sollte sich das ändern?

Du bist Handwerker oder?

Mit welcherm Recht außerdem?

Gott sei Dank braucht man in Deutschland kein Recht etwas zu
tun,
alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Ein Zähler, der bei offenem Stromkreis und bei Betrieb zwischen dem 0,8 und 1,1 fachen der Nennspannung Energie zählt, ist nicht zulässig.

Wenn der Zähler Zusatzmodule versorgt, die zum Beispiel der umfassenderen Information des Kunden dienen, dann wäre es wohl nun erlaubt, dass diese Energie dem Kunden berechnet wird.