Eigenverbrauch

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ein Unternehmer betreibt am Wochenende eine kleine Gaststätte,Bei der Umsatzsteuerjahreserklärung muß ein sogenannter Egenverbrauch berücksichtigt werden. Dafür gibt es auch Pauschbeträge. Diese liegen bei ermäßigten Steuersatz in Höhe von 1022,00€ pro Familienmitglied und bei vollem Steuersatz bei 1822,oo€.Der Unternehmer hat im Jahr Waren 7% Ust in Höhe von 2000,00€ und bei 19% in Höhe von 2800,00€ eingekauft. Das Finanzamt legt einen Eigenverbrauch 7% in Höhe von 2136,00€ und 19% in Höhe von 3048,00€ für zwei Personen fest.Das bedeutet ja, dass der Unternehmer seine ganze Ware selbst verzehrt hat und er sogar noch persöniche Sachen ins Geschäft legen muß um auf den Betrag des festgelegten Eigenverbrauches zu kommen. Nun meine Frage: Gibt es in diesem Falle eine Regelung, den festgesetzten pauschalierten Eigenverbrauch bei geringem Umsatz auch zu kürzen.
MfG Peter

Das ist nirgendwo festgeschrieben. Aber dass der Unternehmer nicht mehr verbrauchen kann als er eingekauft hat wird wohl jedem einleuchten.

Ich würde die Pauschbeträge vielleicht anpassen indem ich sie über Dreisatz von den gewöhnlichen Öffnungstagen einer Gaststätte runterrechne auf die Öffnungstage dieser Gaststätte.

Wenn ich das jetzt aber mal hochpeile kommen immer noch utopische Werte raus. Vielleicht würde ich einfach etwas schätzen.

Jörg

Hallo Jörg
die Pauschalen sind schon für ein kleines Unternehmen mit geringem Umsatz sehr krass. Der Umsatz zeigt ja auch, dass von den Waren eigentlich nichts selbst verbraucht werden konnte.Aber ob das FA sich mit Schätzungen zufrieden gibt glaube ich nicht. Es muß doch auch eine Richtlinie für solche kleine Unternehmen geben.
MfG Peter