Hallo!
Folgender (fast) fiktiver Sachverhalt: Herr Meier bewirbt sich im Frühjahr 2018 bei einer Firma auf einen auf 1 Jahr befristeten Job. Für diesen gibt es eine Verlängerungsoption, dies entscheidet sich aber erst 3 Monate vor Ablauf des Vertrages.
Meier spielt von Anfang an mit offenen Karten und erklärt, daß seine Frau schon seit längerem im außereuropäischen Ausland lebt und er nachziehen will, sobald die visarechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Das wird aber nicht vor Mitte 2019 sein, also lange nach Auslaufen des befristeten Vertrages.
Meier bekommt den Job. Als dann die Entscheidung über die Verlängerung ansteht, wird der Vertrag mit dem Hinweis nicht verlängert, daß der ungewisse Zeitpunkt der Auswanderung ein Risiko darstelle, welches der AG nicht eingehen möchte.
Nun fällt Meier also ins ALG1 zurück. Könnte das Amt ihm auf Basis dieser Begründung eine Sperrzeit verpassen und das damit rechtfertigen, daß Meier durch die Bekanntgabe seiner Zukunftspläne die Nicht-Verlängerung selbst verschuldet hätte ?
Hallo,
aus meiner Sicht als juristischer Laie: Nein.
Zugrunde liegt ja dieser Paragraph -> https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html
Nach meiner Lesart trifft keine der genannten Bedingungen in diesem Szenario zu.
Gruß,
Steve
Hallo,
ein AG hat keinerlei Begründungspflicht, wenn er einen befristeten Vertrag auslaufen läßt und nicht verlängert.
Insoweit hat dann natürlich auch die AA keinen Anspruch auf Begründungen, die es nicht gibt.
&Tschüß
Wolfgang