Eigenversicherung bei Krankenkasse bei geringfügiger Beschäftigung?

Person A ist für drei Monate in einer geringfügigen Beschäftigung (450€). Arbeitgeber hat alles ordentlich gemeldet und Person A hat sich von Rentenversicherung befreien lassen.

Nun stellt Krankenkasse A die Forderung auf Eigenversicherung, da laut Recht jeder in Deutschland krankenversichert sein muss (Ohne Frage) und man via der geringfügigen Beschäftigung scheinbar nicht krankenversichert ist.

Krankenkasse A fordert nun für jeden Monat einen Beitrag von knapp 120€ für die Zeit der geringfügigen Beschäftigung.
Das klingt an und für sich bei einem Verdienst von 450€ sehr Paradox, 26,66 des Verdienstes an die Krankenkasse abzuführen.

Im Netz ist nichts eindeutiges zu finden was die Sachlage eindeutig klären könnte.

Wie ist da die Rechtsituation bzw. was muss man was muss man nicht (sollte)?

Hallo!

Man muss den Mindestbeitrag zahlen, der kann um die 120 € liegen, ich glaube eher es wären um die 140 €, aber egal

Die haben mit dem Minijob nichts zu tun ! Die zahlt man auch wenn man nichts verdient und nicht familienversichert wäre.

Frage doch den Chef ob er einen nicht im Rahmen der Gleitzone („Midi-Job“) beschäftigt.
Dazu muss man nur 1 Euro mehr verdienen, also ab 451 € und ist voll sozialversichert.
Also Renten, Pflege, Krankenversicherung.

Und man hat von seinen dann 451€ noch reichlich übrig, nämlich ca. 402 € !

Der Chef muss ca. 142 € Sozialabgaben zahlen.

MfG
duck313

Ist jetzt eh hinfällig, da durch Umzug das kurz vor Ende des Minijobs das bekannt wurde und nun die festanstellung beginnt.

Aber dennoch ist das doch absolut unverhältnismäßig, wofür sollte man dann einen Minijob annehmen, wenn direkt 26,66 Prozent des Lohnes verschwindet…

Hallo!

du hast es immer noch nicht verstanden.
es besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht
Egal wie.

Normal über die Arbeit (wenn eben höher als 450 €), über Familienversicherung oder ganz allein durch Einzelbeitrag.
Und wenn letzteres dann muss man den Mindestbeitrag zahlen. Oder auch mehr, wenn man auch z.B. eigene Einnahmen aus Selbstständigkeit hat.

Was ist daran ungerecht ?

Der 450 € Job ist nur für Personen gedacht, die bereits krankenversichert sind, über einen Hauptberuf oder über Familienversicherung(als Kind oder Ehepartner etwa).

Das musstest Du doch vorher wissen.

MfG
duck313