Hallo zusammen,
hab als Einzelunternehmer folgende Frage:
Als Beispiel soll EDV-Hardware als benötigtes Arbeitsmittel für die selbstständige Tätigkeit dienen:
Der Einkauf der Ware wird in meiner EÜR als Ausgabe gebucht.
Die Eigenverwendung mit Rechnung an mich selbst als Verkauf in der EÜR.
In der Bilanz also eine Nullsumme.
Kann ich nun diese Verkaufsrechnung als steuerliche Sonderausgabe oder Arbeitsmittel oder dergleichen absetzen?
viele Grüße und frohes Fest
wünscht
christine
Inder
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Hallo zusammen,
hab als Einzelunternehmer folgende Frage:
Als Beispiel soll EDV-Hardware als benötigtes Arbeitsmittel
für die selbstständige Tätigkeit dienen:
Der Einkauf der Ware wird in meiner EÜR als Ausgabe gebucht.
- kommt drauf an - gwg oder abschreiben…
Die Eigenverwendung mit Rechnung an mich selbst als Verkauf in
der EÜR.
- man kann sich selbst keine rechnung schreiben - als private nutzungsverwendung in der EÜR erfassen…
In der Bilanz also eine Nullsumme.
Kann ich nun diese Verkaufsrechnung als steuerliche
Sonderausgabe oder Arbeitsmittel oder dergleichen absetzen?
- als sonderausgabe auf keinen fall - als arbeitsmittel bei welcher einkunftsart ?
viele Grüße und frohes Fest
wünscht
christine
mit, ziemlich diffus die frage - aber trotzdem schönes fest - muss jetzt zur inderchristmette…
Wenn du dir EDV-Waren kaufst und eine Einzelunternehmung hast, dann treten diese ja schon als Kosten dort auf.
Die Kosten schmälern ja schon dein Einkommen, von daher fällt dies für dich in der Einkommenssteuererklärung auch positiv auf.
Gruß
JCK
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