Grundsätzlich ist es unmöglich, ohne die Details genauestens zu kennen, eine saubere Einschätzung abzugeben. Daher nur allgemein gehaltene Hinweise.
Wenn es keine anderen, verbindlich vereinbarten Regelungen gibt, gelten grundsätzlich das BGB und die anderen einschlägigen Gesetze.
Eine zweckgemäße Vermietung des Eigentums sollte somit uneingeschränkt im Rahmen der Nutzungsbestimmungen (also üblicherweise als Wohnraum) möglich sein.
Ein Vorkaufsrecht ist kein grundsätzliches Verkaufshindernis, sondern soll dazu dienen, den anderen - welchen das Vorkaufsrecht eingeräumt wurde - die Möglichkeit zu verschaffen, sich selbst des Eigentums an der Sache zu versichern, wenn der ursprüngliche Eigentümer die Sache veräußert. Doch gibt das Vorkaufsrecht denjenigen, denen es eingeräumt wurde, keine Handhabe über das Eigentum,
Die Ausübung setzt ernsthafte Kaufabsichten zu einem angemessenen Preis und die Ausübung innerhalb einer festgelegten Frist voraus und darf nicht zu Blockade eingesetzt werden.
So die Theorie.
Für die Praxis kann ich ohne gerauere Kenntnisse der Einzelheiten dazu nicht mehr mitteilen, und empfehle, im Streitfall einen Fachanwalt hinzu zu ziehen.
Doch könnte dem potenziellen Steit durch Mitteilung der Verkaufsabsichten und Aufforderung zur Abgabe eines - ernsthaften und bei Annahme Ihrerseits verbindlichen - notariell beglaubigten Angebotes proaktiv begegnet werden.
Setzen Sie den von Ihnen erwarteten Kaufpreis entsprechend am oberen Ende des ortüblichen Verkehrswert an und eine angemessene Frist bis zur Abgabe des verbindlichen Angebotes. Damit sollte Ihrer Pflicht Genüge getan sein. Wie lang eine angemessene Frist ist, lässt sich implizit aus dem Urteil http://openjur.de/u/350849.html ableiten - dort wird von zwei Monaten ausgegangen.
Im Übrigen möchte ich nochmals deutlich betonen, dass solche Empfehlungen aus der Ferne eine erhebliche Fehlerwahrscheinlichkeit schon wegen der fehlenden Detailinformationen haben und somit im tatsächlichen Fall nicht zutreffend sein müssen.
Bitte vergewissern Sie sich - und lassen Sie sich durch einen sachkundigen Anwalt beraten - falls es zum Streit kommt.
Viel Erfolg!