Hallo Guido,
das kann man wohl nur mit lokalen Erfahrungswerten bestimmen - es variiert von FA zu FA, abhängig von der technischen Organisation und wohl auch von der Organisation der Kompetenzen in der Hierarchie (nutzen es die Irgendwasleiter, wenn sie Bescheide im Dutzend per Mausklick freigeben können, oder ist ihnen das zu einfach, weil sie sich im Grund ihrer Seele nach dem Abzeichnen von ‚Deckeln‘ zurücksehnen?).
Beim FA MA-Stadt vergehen zwischen Eingang der Belege (ja, die gehen bei Arbeitnehmerveranlagungen dann raus, wenn die Prüfung der Steuererklärung erledigt ist und bloß noch der Bescheid bis zum Versand durchlaufen muss) und Eingang des Bescheides beim Steuerpflichtigen regelmäßig etwa vier Tage, aber das ist glaube ich ein ziemlich hoch mechanisiertes FA in einem ziemlich hoch mechanisierten Bundesland, sozusagen Carl-Benz-Gedächtnisveranlagung
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Wenn es Dir gelingt, den Redeschwall von Leuten einzudämmen, die solche Anlässe zum Babbeln nutzen, weil sie sonst im Betrieb und auch zu Hause nie nach irgendwas gefragt werden, ließe sich die lokal übliche Dauer für die ungefähr drei bis fünf Finanzämter, die da betroffen sein dürften, leicht per „Blitzlicht“ erheben (‚Wer erinnert sich an die letzten zwei Jahre? - Handzeichen für a) bis vier Tage, b) bis acht Tage, c) bis vierzehn Tage?‘).
Schöne Grüße
MM