Eilantrag auf Übertragung des ABR vor Umzug- wie lange kann das dauern

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin die Großmutter von Max.
Max (9J.,deutsche Staatsbürgerschaft) hat sein Leben bis zu seiner Einschulung vorwiegend bei uns, den Großeltern verbracht.
Seine Mutter ist Afrikanerin, der Vater Deutscher. Nach der Scheidung gibt es ein geteiltes Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht ist bei der Mutter.
Max Mutter hat in D ein befristeten Aufenthaltstitel ( bis 2013).
Vor den Sommerferien hat Max Mutter uns überraschend mitgeteilt, dass sie nun in Frankreich leben will,
Max könne bei den Großeltern bleiben.
Das hat sie 2 Wochen später widerrufen.
Mein Sohn hat daraufhin einen Eilantrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gestellt.
Das Kind kann aus beruflichen Gründen nicht beim Vater leben.
Verhandlung war Anfang September.
Max hat dem Richter entschieden erklärt, dass er auf jeden Fall in D bleiben will,und nicht zu der afrikanischen Familie seiner Mutter in F ziehen will.
Er hat seine emotionalen und kulturellen Wurzeln hier.
Der Richter wollte bis zu den Herbstferien einen erneuten Termin anberaumen, die Stellungnahme des JA abwarten, und dann entscheiden. Der JA Bericht liegt dem Gericht schon einige Zeit vor.
Die Herbstferien sind in NRW nur vorbei, und wir haben nichts mehr gehört.
Könnte es sein, dass der Richter ohne nochmalige Anhörung ein Urteil fällt?
Das Kind hat gesagt, es wolle wieder bei uns leben.
Der Richter kennt mich nicht.
Er hat aber bei der Verhandlung Anf. Sept. angedeutet, dass ich evtl. das Sorgerecht bekommen könnte.
Was könnte ich als Großmutter unabhängig von meinem Sohn tun? Ich bin mit die Hauptbezugsperson des Kleinen.
Max wohnt ca 100 km von uns entfernt. Er besucht uns alle 2 Wochenenden und die Hälfte der Ferien.
Seine Schule hat sich schon ein paarmal ans JA gewandt, wegen Auffälligkeiten des Kindes.
Ich habe den verdacht auf sex. Übergriffe seitens seiner Mutter schon bei der ersten Sorgerechtsverhandlung vor 3 Jahren gemeldet. Das Kind erzählt seit er 4 Jahre alt ist, merkwürdige Dinge.
DAs JA hatte ab September eine Diagnostik geplant, die aber jetzt wegen des laufenden Verfahrens zurückgestellt wurde.
Gibt es irgendetwas, was ich außer abzuwarten, tun kann?
Könnte es tatsächlich sein, dass eine Entscheidung ohne nochmalige Anhörung getroffen wird - trotz allem was vorliegt zu Gunsten der Mutter?
Oder ist eher eine Begutachtung zu erwarten ?
Und nicht nur das Kind wird immer unruhiger…
Danke für Antwort und Grüße
Charlotte

Hallo,

ich kann Dir zur Praxis eines Vormundschaftsgericjhts gar nichts sagen, denn das sind absolute Einzelfall-Entscheidungen. Was würde ich persönlich tun? Vielleicht mal beim Jugendamt anrufen und vorsichtig mit der Sachbearbeiterin/ dem Sachbearbeiter reden, was Du unterstützend tun kannst. Ev. einen Fachanwalt für Familienrecht einschalten, den DU beauftragst. Dann aber in jedem Fall einen Anwalt vor Ort nehmen, also da, wo das Gericht seinen Sitz hat - in Köln würde man sagen „M’r kennt sich, m’r hilft aich…“. Oder hat Dein Sohn einen Anwalt, dan ev. mit dem reden.
Ingeborg

Vielen Dank für die schnelle Antwort !
Schönen Sonntag,
Charlotte

Hallo,

vielleicht mal beim nächsten Väteraufbruch melden. Der ist zwar überwiegend für Väter (und Mütter ohne Kinder) da, kümmert sich aber auch um Großeltern. www.vafk.de

Auch eine einstweilige Anordnung kann einige Zeit dauern.

Gruß