Eilantrag zum Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo,

Es wurde ein o.g. Antrag letzte Woche Dienstag gestellt, heute wurde dieser vom Amtsgericht an die Gegenseite geschickt zur Stellungnahme.

Jetzt ist es aber wirklich eilig, da dieser Antrag aufgrund eines Umzugs zum spätesten 01.06 gestellt wurde. Dass er bis dahin vollständig bearbeitet wurde, scheint kaum möglich.

Kann dieser Umzug trotzdem stattfinden, auch ohne diesen Beschluss?

Mfg

Bei wer-weiss-was kannst du andere Mitgli

Hallo,

generell kann man jederzeit umziehen, aber es scheint sich hier wohl um die Problematik wg. eines Kindes zu handeln, da sollte man sich doch an den Rechtsanwalt wenden, denn der dürfte den Sachverhalt kennen und hier wäre ja nur „Rätselraten“ angesagt oder den Blick in den Kaffeesatz.