Hallo,
um einen Umzug als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen zu
können, muss das Umzugsunternehmen eine Rechnung ausstellen u.
zumindest die absetzbaren Lohnkosten + Mehrwertsteuer müssen
per Überweisung bezahlt werden.
Geht auch gegen Quittung, aber Rechnung muss natürlich sein.
Wenn jedoch nun Umzugsunternehmen A eigentlich nur Barzahlung
vor Entladen des LKW bietet…
Dann hat die Sache einen Haken.
-wäre es problematisch dem Unternehmen anzubieten, die
Rechnung (Festbetrag nach Wohnungsbesichtigung) schon im
Vorraus per Überweisung zu bezahlen ?
Ja. Du hast schon bezahlt und noch keine Leistung erhalten.
-Welche Probleme könnten hier auftreten?
Falls das Unternehmen nicht gerade bankrott macht - wäre das
Geld dann nicht notfalls gerichtlich einzufordern
Schon, aber das ist so eine Sache. Könnte ja sein, Du hast gar keine
Rechte, Geld zurückzufordern, weil der Vertrag so gehalten ist, dass
Du eben bezahlen musst. Kommt immer auf den Vertrag an. Vorauskasse
ist selbst bei Umzugsfirmen in höchstem Maße unseriös. Und es gibt
eine Menge Unternehmen in der Branche, die sich mit günstigen
Angeboten Aufträge holen um dann noch einmal kräftig zuzulangen.
Beliebt: „Ungefähre Menge xy Raummeter“. Die sind zu nieder
angesetzt, Nachzahlung zu einem happigen Tarif. Wenn nicht sofort
bezahlt wird, wird der Wagen nich ausgeladen und kommt erstmal ins
Lager. Dann fallen noch mal happige Lagegebühren an, evtl.
zusätzliches Ein- und Auslanden. Ach ja: In dem Wagen sind zufällig
alle wichtigen und teuren Sachen, Herd, Fernseher, Waschmaschine …
Finger weg, anderes Unternehmen suchen, die eine seriöse Abwicklung
garantieren. Ach ja, wenn einer erzählt, er kann nicht genau
ermitteln, wie viele Kisten/Raummeter das sind, dann werf ihn raus.
Fachleute können das sehr genau.
Grüßerle
Richard