Hallo,
wie ist die Beweislage zu beurteilen?
Ein Verkäufer unterstellt einem privaten Käufer, er habe ihm gebrauchte Ware zurückgesendet und möchte daher das vorausgezahlte Geld nicht zurückerstatten.
Muss der Käufer, der diese unwahre Anschuldigung bekommt, weil er ja WEISS, dass er die Ware NICHT gebraucht hat (er hat sie nur kurz angeschaut und wieder eingepackt), nun befürchten, dass der Verkäufer Recht bekommt?
Vielleicht war die Ware tatsächlich gebraucht und der Käufer konnte dies durch die kurze Besichtigung des Gegenstandes nicht feststellen.
Wer wäre in der Beweispflicht? Muss der Käufer beweisen, dass der Verkäufer ihn betrogen und ihm bereits gebrauchte Ware versendet hat oder dass der Verkäufer lügt und behauptet, er hätte gebrauchte Ware vom Käufer zurückerhalten? Also müsste der Käufer beweisen dass man die Ware neuwertig wieder zurückgesendet hat?
Oder müsste der Verkäufer beweisen, dass er eben dies nicht getan hat, also keine gebrauchte Ware versendet bzw den Rückerhalt angeblich gebrauchter Ware?
Danke