Schwere Verstöße gegen den Datenschutz - wie z.B. die unbefugte Weitergabe von Bewerberdaten an Dritte , gegen den ausdrücklichen Willen des Betroffenen - wird dies eher zivil- oder strafrechtlich behandelt.
Schwere Verstöße gegen den Datenschutz - wie z.B. die
unbefugte Weitergabe von Bewerberdaten an Dritte , gegen den
ausdrücklichen Willen des Betroffenen - wird dies eher zivil-
oder strafrechtlich behandelt.
Wie meistens kann so eine Tat strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen haben. Allerdings kann es schwierig sein ggf. einen Schaden nachzuweisen, der für ein Zivilklage ja vorhanden sein muss.