Ein Marketing- und Vertriebsleiter hat die Idee, über einen Bekannten in einem Internetforum Produkte zu „Sonderpreisen“ zu verkaufen.
Man plant hin und her, E-Mails wie „kann ich Dir billiger besorgen“ „muss mein Chef erstmal nix von wissen“ etc werden hin- und hergeschickt.
Am Ende gibt es aber keine Nachfrage, die Sache verläuft ins leere, ohne dass ein Teil verkauft worden wäre.
Sicher hätte man den Chef vorher einweihen können, auf der anderen Seite will man auch nicht mit jedem Spontaneinfall oben anklopfen gehen.
Der Chef, der sich nun aber (geheimen) Zugang zum E-Mail Account des AN verschafft hat, ist fest der Meinung, der AN hätte Waren entwendet und verkauft (einen wirklich greifbaren Beweis kann er nicht liefern), er nennt die eMails (alle im Konjunktiv!) aber Beweis genug und kündigt fristlos.
abgekürzt: Selbst wenn das Arbeitgericht die fristlose Kündigung
aufheben würde, und eine Klage auf Wiedereinstellung durchkäme -
kann der Ag sofort fristgerecht kündigen, weil das Vertrauensverhältnis
Ag - An nachhaltig gestört ist.
Hört sich schlimm an, vor allem im Unrechts-Falle gemobbter KollegInnen,
iss aba so.
Im geschilderten Fall dürfte der An zurecht „nichtmehrgutdrauf“ sein.
nicht nur das, mittlerweile gibt es auch noch zwei weitere Artikel in Arbeitsrecht. Da aber alle verschiedene Aspekte betreffen, sehe ich keinen Anlaß zu Protest.
Ein Marketing- und Vertriebsleiter hat die Idee, über einen
Bekannten in einem Internetforum Produkte zu „Sonderpreisen“
zu verkaufen.
ich sehe kein strafbares Verhalten, sondern eher arbeitsrechtliche Probleme (Treuepflicht, gestörtes Vertrauensverhältnis, Störung der betrieblichen Ordnung usw.).