Jetzt verstehst Du gar nichts mehr?
Hi!
Selbst die simpelsten Zusammenhänge nicht?
Noch bevorteilter ist der, der nur das liest, was dort steht
und nicht selber noch etwas hineininterpretiert, was dort eben
nicht steht! Wo steht da bittesehr etwas von 5- oder 6-Tage-Woche?
Da->>>>> Auszug aus diesem Beitrag/Frage von
Augury:
… dass alle Überstunden machen müssten und 1 pro Tag wäre
üblich…
und weiter unten:
…statt einer im Vertrag festgesetzten 40 Stunden Woche eine
von 45 Stunden zu haben.
Also 5 Stunden mehr pro Woche (40+5=45), bei täglich 1 Std.
mehr = 5 Tage a´1 Std. mehr, ergo eine 5-Tage Woche 
Für DICH nochmal im Klartext: Wo steht im Bundesurlaubsgesetz etwas von 5- oder 6-Tage-Woche?
Dass die 5-Tage-Woche aus Augurys Schilderung zu lesen war, ist schon klar…
Schön für deinen Arbeitgeber, dass dich das nicht interessiert
*doppelbg*
Ich habe keinen Arbeitgeber! Aber egal - wenn Du Zusammenhänge zerreißen willst, dann mach es halt und Dich damit noch ein wenig lächerlicher!
Ich denke, dass jedem mit einem IQ größer als dem einer Scheibe Knäckebrot klar ist, dass der Zusammenhang mit dem ArbZG und dem fehlenden Interesse gemient war!
*roftl* Man sollte vielleicht auch nicht Äpfel nit Birnen
vergleichen. Was hat das BurlG mit dem ArbZG zu tun? und erst
recht nichts mit den Richtlinien zur Berechnung der
Arbeitszeit.
Ich wollte halt nur einer offensichtlich völlig ahnungslosen Person ein Gesetz zum Vergelich anbieten, aus dem hervorgeht, wie Werktage im Arbeitsrecht beurteilt werden!
Aber auch da gilt folgende Berechnung: Quelle
http://www.ra-kotz.de/urlaub1.htm
b. Die „Berechnungsformel“ für eine solche Umrechnung sieht
nach dem Bundesarbeitsgericht (BAG) für den gesetzlichen
„Mindesturlaub“ gem. § 3 BUrlG wie folgt aus:
Die Anzahl der Werktage wird durch 6 geteilt und mit der Zahl
der Arbeitstage, die der Arbeitnehmer innerhalb der Woche
arbeiten muss, multipliziert. Die Berechnung sieht wie folgt
aus:
24 (Werktage Urlaub): 6 (reguläre Wochenarbeitstage) = 4; 4
* 5 (5-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage Urlaub.
Ähm - ich stelle Dir jetzt nicht die Frage, die mir auf den Fingern liegt, weil ich dann WIRKLICH beleidigend wirke!
Lege diese Art der Berechnung doch mal auf das ArbZG um! Dann bekommst Du genau das, was ich Dir schon in einer anderen Antwort vorgerechnet habe!
Deine Antwort: Entweder, er teilt die 180 durch 31…
Dann kann er 5,81 Std. mit 16 multiplizieren, und Du kommst
auf 92,96 Std
Oder er stellt diese Berechnung mit den tatsächlichen
Arbeitstagen an!
BITTE?
Was hat das Arbeitszeitgesetz mit einer Entgeltumrechnung zu tun?
Aha, also doch nicht grundsätzlich nach Werktagen? Er müsste
doch sonst, deiner Theorie folgend, auch die Samstage
mitzählen, denn deine Worte oben >>Es interessiert
niemanden, ob der Samstag ein Arbeitstag ist oder nicht!!!
Un nun???
Nun? Ich gebe es auf, den Versuch zu unternehmen, Dir ein wenig Arbeitsrecht zu erklären, da Du es de facto nicht begreifst! Und wenn man den Versuch startet, dann nimmst Du alles Geschriebene, schmeißt es in den Würfelbercher, schüttelst es kräftig durch und kippst es aus! Das Ergebnis reihst Du völlig zusammenhanglos aneinander und präsentierst es dann als Wahrheit…
Kein Problem: BUrlG § 3 *scnr*
öööhm, hüstel …
Verschluckt? Oder immer noch nicht begriffen?!
Da bin ich aber anderer Meinung -> siehe oben.
Deine Meinung interessiert aber nicht! Meiner Meinung nach sind auch einige Gesetze ziemlicher Müll, aber auch das interessiert niemanden…
Mal noch ne private Frage: Was macht dich denn eigentlich so
sicher, dass deine Aussagen alle richtig sind?
Ich bin mir nicht sicher, ich weiß es! Das ist ein Unterschied!
Gruß
Guido