Hallo
hoffe das ich hier im Brett richtig bin.
Also meine Frage:
Habe ein Auto gekauft und will es morgen vom Händler zulassen. der hat schon alles was er dafür braucht incl. deckungskarte. Jetzt hab ich aber eine versicherung gefunden die billiger ist. Kann ich also trotzdem noch eine neue Versicherung mir nehmen wenn das Auto mit dieser alten Deckungskarte schon zugelassen ist. Und muß ich dann die neue Deckungskarte bei der Zulassungsstelle dort nachreichen??
Danke schonmal für eure hilfe!!
Hallo
hoffe das ich hier im Brett richtig bin.
Also meine Frage:
Habe ein Auto gekauft und will es morgen vom Händler zulassen.
der hat schon alles was er dafür braucht incl. deckungskarte.
Jetzt hab ich aber eine versicherung gefunden die billiger
ist. Kann ich also trotzdem noch eine neue Versicherung mir
nehmen wenn das Auto mit dieser alten Deckungskarte schon
zugelassen ist. Und muß ich dann die neue Deckungskarte bei
der Zulassungsstelle dort nachreichen??
Nein, der Fahrzeugwechsel berechtigt zwar zum Versicherungswechsel, danach gilt aber die Kündigungsfrist. Meiner Mutter ist ähnliches passiert. Überraschend Auto gekauft und Vergessen die Versicherung zu wechseln, obwohl schon mit dem Agenten der neuen alles klar gemacht war, zum Ende des Jahres bei der alten zu kündigen …
Danke schonmal für eure hilfe!!
Dennis
Hi,
ich kann nicht sagen, ob ich dich noch rechtzeitig erreiche, weil du morgen, das wäre also heute, dein Auto anmelden oder ummelden lassen willst.
Ob du eine andere Versicherung wählen kannst, hängt davon ab, ob du bei der bisher vorgesehenen einen Versicherungsvertrag unterschrieben hast. Wenn du lediglich eine Doppelkarte zur Anmeldung bekommen hast, kannst du dich immer noch umentscheiden.
Du kannst sogar nach der An- oder Ummeldung noch eine andere Versicherung wählen. Wohlgemerkt nur dann, wenn du noch keinen Versicherungsvertrag oder -antrag unterschrieben hast. Dann brauchst du nur eine neue Doppelkarte (also von der neuen Versicherung) beim Straßenverkehrsamt einzureichen.
Diese gilt frühestens ab Tag der Anmeldung der neuen Versicherung. Für die Tage von der Ummeldung des Fahrzeuges bis zum Tag des Gültigkeitsbeginns wird dir die alte Versicherung eine Abrechnung nach Tagen zusenden.
Solltest du aber bereits einen Versicherungsantrag oder -vertrag unterschrieben haben, bist du an diesen gebunden und mußt im einzelnen Rücktrittsklauseln und Kündigungsbestimmungen überprüfen, wenn du aus ihm rauswillst.
Gruß,
Francesco