EILT: Handwerker in noch nicht abgen. Mietwohnung

Hallo,

vor ca. 15 Min rief mich eine Putzfrau an, die ich mit der Grundreinigung meiner ehemaligen Wohnung beauftragt habe.

Es ging um die Reinigung von Küche, Bad, Türen und Heizkörpern. Das wollte sie übernehmen.

Allerdings hat sie mir jetzt abgesagt - mit der Begründung, dass sie leider nicht wie geplant sich Schrubber,… aus ner anderen Wohnung im Haus leihen konnte (weil die Dame im Krankenhaus ist). Außerdem sei die Liste, die mein Vermieter ihr hat per Fax zukommen lassen, so umfangreich, dass sie das diese Woche nicht schaffe.

Und als dritten Grund gab sie an, dass außerdem bereits Handwerker in der Wohnung arbeiten (wenn sie es richtig mitbekommen hat, verlegen die bereits einen neuen Teppichboden).

Meine Fragen:
Welche „Putzliste“ ist bindend? Die im Übergabeprotokoll oder die, die er per Fax (ohne mich informiert zu haben) an meine ehemaligen Nachbarn geschickt hat, damit diese der Putzfrau ausgehändigt wird?

Darf mein Vermieter außerdem überhaupt schon Handwerker in der Wohnung arbeiten lassen, obwohl er in der Wohnung von mir bis Freitag noch Mängel beseitigt haben will?

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo,

Meine Fragen:
Welche „Putzliste“ ist bindend? Die im Übergabeprotokoll oder
die, die er per Fax (ohne mich informiert zu haben) an meine
ehemaligen Nachbarn geschickt hat, damit diese der Putzfrau
ausgehändigt wird?

Ausschliesslich die Liste, die als Übergabeprotokoll vorliegt. Es sind über das Übrgebprotokoll hinaus also keine Leistugnen geshculdet, insebsondere keine Reinigungen die die vom Vermieter beauftragten Handwerker auslösen.

Darf mein Vermieter außerdem überhaupt schon Handwerker in der
Wohnung arbeiten lassen, obwohl er in der Wohnung von mir bis
Freitag noch Mängel beseitigt haben will?

Wenn Du die Miete bis Monatsende zu zahlen hast, hat der Vermieter ohne Deine Zustimmung in der Wohnung nichts zu suchen. Auf der anderen Seite. Wie kommt der Vermieter in Deine Wohnung ohne von Dir alle Schlüssel erhalten zu haben ?

Grüsse Günter

Wie kommt der Vermieter in
Deine Wohnung ohne von Dir alle Schlüssel erhalten zu haben ?

Da reicht wohl ein Schlüssel !
Gruß
Heidi

Hi Heidi,

Wie kommt der Vermieter in
Deine Wohnung ohne von Dir alle Schlüssel erhalten zu haben ?

Da reicht wohl ein Schlüssel !

physikalisch sicher, aber juristisch nicht!

Gandalf

Hi Heidi,

das stimmt zwar schon, aber solange der Mieter noch für die Wohnung zuständig ist, hat der Vermieter keinen Schlüssel. Dem Vermieter steht kein Schlüssel während der Mietzeit zu. Also stellt sich die Frage, ob die Mieterin einen Schlüssel ausgehändigt hat oder der Vermieter unerlaubt Zutritt in die Wohnung sich verschafft hat.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

vielen Dank für eure Hilfe.

Da mir das Ganze jetzt zu kompliziert wurde, hab ich es meinem Anwalt übergeben. Das sind mir meine Nerven jetzt wert, vor allem, weil ich das Gefühl habe, dass mich dieser Vermieter übern Tisch ziehen will.

Mal sehen, wie das jetzt ausgeht…

Viele Grüße
Merlinchen