Eilt - Hundewelpe verloren, was tun ?

Hallo miteinander,

seit gestern sind wir aus dem Urlaub zurück, heute habe ich von Kunden (bin Hausverwalter) erfahren, dass in dem Haus etwas unsägliches vorgefallen ist:

Neue Mieter sind eingezogen, ein Paar mit einem zweijährigen Kind, Kind Nr. 2 ist unterwegs. Die Wohnung ist ziemlich klein, Hundehaltung in diesem Haus nicht erlaubt - aber das spielt momentan keine Rolle mehr.

Die Leute haben sich einen Huskymixwelpen zugelegt. Der hat überraschend Arbeit gemacht, musste zu oft raus, hat in Wohnung und Treppenhaus gepinkelt und gekackt, sich also wie ein normaler Welpe verhalten. Das war dann sehr schnell lästig, und als der Hund sich irgendwann vor ein paar Tagen (den genauen Zeitpunkt weiß ich nicht)losgerissen hat, haben die Leute beschlossen, ihn einfach nicht zu suchen, es war ja eh blöd mit ihm.

Zum Kotzen, wenn ich die kennenlerne (sind ja erst vor ein paar Tagen eingezogen, aber da ich nur Eigentumsverwaltung und keine Mietverwaltung mache, hatte ich noch nichts mit ihnen zu tun), werde ich vermutlich ausfallend werden !

Meine dringende Frage an Experten: Was soll ich tun ?

Soll ich das Tierheim informieren ? Werden die Leute dann zur Rechenschaft gezogen, wenn man den Hund findet, wovon ich ausgehe (es ist ein kleines Dorf, ich denke, er hat gute Chancen) ?

Die Eigentümerin, die mich informiert hat, wird vermutlich nicht zu den Angaben stehen, was dann ? Ich selbst kann ja keine Aussagen dazu machen, nur weitergeben, was ich „inoffiziell“ gehört habe.

Danke für Tipps - vermutlich werde ich auf jeden Fall heute nachmittag das TH kontaktieren *grübel*.

Grüße, Insel

Hallo,

Soll ich das Tierheim informieren ?

Kommt der Hund aus dem Tierheim? Wenn ja, dann auf jeden Fall. Wenn nein, kannst Du sie trotzdem informieren, da der Welpe dort ja möglicherweise abgegeben wird, wenn ihn jemand findet.

Werden die Leute dann zur
Rechenschaft gezogen, wenn man den Hund findet,

Ein Tierheim hat keine rechtliche Handhabe, sie könnten höchstens wegen Verstoß gegen den Schutzvertrag (der allerdings leider keine wirkliche rechtliche Grundlage darstellt) klagen bzw. beim Amtsvet wegen Verstoß gegen Tierschutzgesetz oder Landeshundegesetz Beschwerde einlegen.

wovon ich
ausgehe (es ist ein kleines Dorf, ich denke, er hat gute
Chancen) ?

Er hat vor allem gute Chancen, irgendwo überfahren zu werden. Mann, da geht mir echt das Messer in der Tasche auf, solche Vollprolls dürfen sich natürlich auch noch vermehren …

Schön, dass Du Dich kümmerst.

Gruß,

Myriam

Hallo Myriam,

danke für deine Antwort !

Kommt der Hund aus dem Tierheim? Wenn ja, dann auf jeden Fall.
Wenn nein, kannst Du sie trotzdem informieren, da der Welpe
dort ja möglicherweise abgegeben wird, wenn ihn jemand findet.

Keine Ahnung, woher der Hund stammt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass unser TH hier an eine Familie in einer Mietwohnung vermittelt, ohne die Zustimmung des Vermieters zu fordern - und die gab es ganz sicher nicht.

Ein Tierheim hat keine rechtliche Handhabe, sie könnten
höchstens wegen Verstoß gegen den Schutzvertrag (der
allerdings leider keine wirkliche rechtliche Grundlage
darstellt) klagen bzw. beim Amtsvet wegen Verstoß gegen
Tierschutzgesetz oder Landeshundegesetz Beschwerde einlegen.

Wie bitte ? Es erfolgt nicht sofort ein Bußgeldbescheid oder sowas, wenn man seinen Hund „verliert“ ? Ich bin wohl total naiv :frowning:((((

Aber als unsere Kotzrentnernachbarn meine andere Nachbarn wegen angeblichen Hundegebells angezeigt haben, kamen sofort die Beamten und wollten kassieren !

Er hat vor allem gute Chancen, irgendwo überfahren zu werden.
Mann, da geht mir echt das Messer in der Tasche auf, solche
Vollprolls dürfen sich natürlich auch noch vermehren …

Ja, und sie vermitteln ihren Kindern natürlich von Anfang an, dass Tiere Gebrauchsgegenstände sind, die man entsorgt, wenn man keine Lust mehr hat.

Schön, dass Du Dich kümmerst.

Ich melde mich wieder, wenn ich näheres in Erfahrung gebracht habe.

Viele Grüße
Insel

Hallo,

Wie bitte ? Es erfolgt nicht sofort ein Bußgeldbescheid oder
sowas, wenn man seinen Hund „verliert“ ? Ich bin wohl total
naiv :frowning:((((

nicht, dass ich jetzt Myriam widersprechen wollte aber, so einfach würde ich auch nicht aufgeben wollen… aber vermutlich hat sie (leider) mehr Erfahrung mit derlei üblen Geschichten.

Ich versuchs trotzdem mal:
Ist das nicht seitens des Besitzers ein grob fahrlässiges Verhalten, den Hund einfach nicht zu suchen und stattdessen sich selbst zu überlassen?

Der Hund stellt doch nicht nur für sich selbst, sondern auch eine Gefahr für andere Menschen und was wahrscheinlich die Ordnungshüter am meisten interesseieren dürfte für den KFZ-Verkehr dar.

Hat der Besitzer hier nicht billigend in Kauf genommen, dass der Hund irgendwo auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht?

Es dürfte nicht schwer sein zu beweisen, dass sich besagte Familie nicht beim Tierheim/Tierschutz/Feuerwehr oder überhaupt an irgendeiner Stelle gemeldet hat, und nach dem Hund gesucht hat.

Ich würds auch mal hiermit versuchen:

http://www.tierundnatur.de/tsg-pa03.htm
§3 Absatz 3:
Es ist verboten,
3. ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen,

Frag doch einfach mal bei Polizei und Ordnungsamt an…aber Du wirst einen langen Atem brauchen…

Gruß
Maja

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nicht, dass ich jetzt Myriam widersprechen wollte aber, so
einfach würde ich auch nicht aufgeben wollen… aber
vermutlich hat sie (leider) mehr Erfahrung mit derlei üblen
Geschichten.

Ich habe das nicht sauber formuliert. Es ging mir darum, dass ein Tierheim/Tierschutzverein keine besondere rechtliche Handhabe hat. Ist der Hund also nicht aus diesem Tierheim, können die Mitarbeiter rein rechtlich nicht mehr erreichen, als eine beliebige Privatperson. D.h. Anzeige erstatten (einen Tatbestand wird ein netter Polizist oder MA des Ordnungsamtes/Amtsvets schon selbst wissen) und so weiter.

Danke für die Ergänzungen.

Gruß,

Myriam

Ein Tierheim hat keine rechtliche Handhabe, sie könnten
höchstens wegen Verstoß gegen den Schutzvertrag (der
allerdings leider keine wirkliche rechtliche Grundlage
darstellt) klagen bzw. beim Amtsvet wegen Verstoß gegen
Tierschutzgesetz oder Landeshundegesetz Beschwerde einlegen.

Wie bitte ? Es erfolgt nicht sofort ein Bußgeldbescheid oder
sowas, wenn man seinen Hund „verliert“ ? Ich bin wohl total
naiv :frowning:((((

Da stand: „Ein Tierheim hat keine rechtliche Handhabe …“ Viele Tierheime werden von Vereinen geführt, das heißt alles normale Menschen, die in ihrer Freizeit sich mit Tierschutz beschäftigen oder zumindest Geld für sowas berappen. Aber es sind oftmals keine amtlichen Stellen. Wenn damals so schnell jemand kam, war das, weil jemand bei der Polizei angerufen hat, da er seine Ruhe gestört fand. Geh gleich zum Amtsveterinär, der ist verantwortlich für Tiere und Einhaltung des Tierschutzgesetzes. Einem Tierschutzverein kann man natürlich auch bescheid geben, um vielleicht etwas Unterstützung zu haben. Die kennen sich ja oftmals besser mit solchen Belangen aus.

Wenn der Züchter, soweit der Hund vom Züchter stammt, bescheid weiß, wird er vielleicht auch eingreifen (also könnte man vielleicht auch beim entsprechenden Zuchtverband bescheid geben). Aus den gleichen Gründen ist es auch gut, das Tierheim zu unterrichten, falls sie den Hund von dort haben. Man kann vielleicht auch mal so nachfragen, woher der Welpe stammen könnte, ob es in der Umgebung jemanden gibt, der einen Wurf inseriert hat oder so.

Tierheime fragen bestimmt nicht selbst beim Vermieter nach.

Bis denne
Schnoof

Hi,

von was soll sich ein Welpe „losgerissen“ haben? Bindfaden? Das klingt, nachdem was du schreibst, für mich nach Tür auf und ab. Die Leute werden leider nicht offiziell zur Verantwortung gezogen werden, das kannst nur du selbst :wink:,da gibt es mit Sicherheit einige (auch subtile)Möglichkeiten.
Bitte auf jeden Fall Deine Eigentümerin, zu Ihrer Aussage zu stehen.
Auf jeden Fall würde ich das Tierheim insofern informieren, daß man weiß ob er überhaupt angekommen bzw. abgegeben wurde.
Auf jeden Fall hätte er´s im Tierheim besser.
Lieb, daß du dich kümmerst.

Viele Grüße und viel Glück
RedShoe

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