EILT: Ilegale Informationsbeschaffung verwertbar?

Hallo,

angenommen ein Arbeitgeber (AG) lässt nach Dienst den PC eines Arbeitnehmers (AN) durchsuchen und findet in dessen E-Mails (teilweise vom Firmen-Account, teilweise vom Privataccount) Informationen, die ihn zu der Annahme verleiten, dass dieser AN sich etwas zu schulden hat kommen lassen, wofür es sonst keine weiteren Vermutungen oder gar Beweise gäbe - kann er mit dieser Begründung das Arbeitsverhälnis mit sofortiger Wirkung beenden (unter der Voraussetzung, dass die eigentlichen Taten das normalerweise rechtfertigen würden).
Ich meine, der AG hat sich diese Infos dann ja rechtswidrig beschafft…

Hallo,

Ich meine, der AG hat sich diese Infos dann ja rechtswidrig
beschafft…

Wieso rechtswidrig? Seit wann ist es illegal, dass der AG seinen PC, den er dem AN zum Arbeiten zur Verfügung stellt, überprüfen darf?

Für eine Beurteilung, obs zu einer fristlosen Kündigung reichen könnte, ist allerdings der Sachverhalt zu dünn.

MfG

Hmm, nach dieser Logik dürfte der Arbeitnehmer ja auch immer und überall seine MA per Kamera überwachen…
Und ich denke nicht, dass der AG einfach alle E-Mails ohne Vorankündigung mitlesen darf…

Aber das ist ja eben die Frage, die hier im Raume steht…

was steht zur privaten internetnutzung im arbeitsvertrag ?

Gruß

dazu steht da nichts, wird aber absolut geduldet.
Es geht auch nicht um die private Nutzung des www, sondern darum, dass in den Mails etwas stand, was zu einer Kündigung führen würde. Aber ohne das geheime Scannen der Mails wäre das niemals rausgekommen.

In US-Filen sieht man immer, dass illegal beschaffte Beweise vor Gericht nicht verwendet werden dürfen, aber das hier ist die Realität…

dazu steht da nichts, wird aber absolut geduldet.

Das heißt aber nicht unbedingt, dass der AG Sachen auf seinem PC dulden muss, die gegen Gesetze verstoßen (wenn sie es denn getan haben, denn du konzentrierst dich ja hier mehr auf die „Illegalität“ der Überprüfung, als darauf, was denn nun dabei rauskam)

In US-Filen sieht man immer,

no comment.

dass illegal beschaffte Beweise
vor Gericht nicht verwendet werden dürfen, aber das hier ist
die Realität…

Langenscheidt Fremdwörterbuch: „'il·le·gal RECHT gesetzwidrig, ungesetzlich; ohne behördliche Genehmigung.“
Ich frag mich nur, gegen welches Gesetz der AG hier verstoßen haben soll.

Gibt es nicht sowas wie ein Schutzrecht persönlicher Informationen?

Wie wäre es, wenn nun der AN mit einem Dritten Mailverkehr gehabt hätte, in dem es z.B. um Beleidigungen am AG geht?

Wenn der AN zu seinem Chef geht und sagt: Du bis doof, Du kannst nix, ich respektiere Dich null…

Dann wäre das wohl ein Grund zur sofortigen Kündigung.

Schreibt der das aber nur einem Dritten, hätte der AG das nie mitbekommen
Nun hat er aber heimlich die (privaten) E-Mails des AN mitgelesen und fühlt sich nun (zu recht) erbost und möchte dem ein Ende setzen.

Noch mal: ohne das heimliche Eindringen in die Privatssphäre des AN (und dazu zählen E-Mails meines Erachtens) hätte der AG nichts in der Hand - das sonstige Verhalten des AN sehen wir mal als tadellos an.

1.) Sind diese Informationen nun illegal beschafft?
2.) Dürfen sie trotzdem als alleiniger Grund zur fristlosen Kündigung herangezogen werden?

Hallo,
hier geht es doch nicht um die Strafverfolgung durch den Staat. Die (fristlose) Kündigung eines Vertrages ist auch keine Strafe. Hier ist es wahrscheinlich dem AG nicht mehr zuzumuten, den Vertrag fortzusetzen.
Grüße
Ulf

Hallo,

ob der AG das Recht hatte, kann hier keiner wirklich sagen, das es immer auf den Einzelfall ankommt.

In folgenden Fällen darf der Arbeitgeber in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers eingreifen und ihn zur Rechenschaft ziehen:

-Versendung von Emails, die Straftatbestände erfüllen
-Weitergabe von Betriebs- und Unternehmensgeheimnissen
-Virenalarm und dadurch Gefährdung der Firmendaten
-Deutlich erhöhte Arbeitsplatzkosten durch Überschreitung der privaten Nutzungsgrenzen

Deiner Fallstellung nach ist das ganze zumindest gedultet, also dürfte eine generell verbotene private Nutzung nicht der Fall sein.

Letztendlich würde ich - wäre ich betroffen - sofort einen Fachanwalt aufsuchen um zu sehen ob die Küngigung überhaupt wirksam ist.

Und als AN würde ich mich nie negativ in e-mails über den AG äussern, die ich vom Geschäft aus verschicke… wie blöd kann man sein?

Gruss Ivo

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Hi!

Gibt es nicht sowas wie ein Schutzrecht persönlicher
Informationen?

Doch - das ist hier aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht verletzt, da persönliche Infos dort nichts zu suchen haben.

Wie wäre es, wenn nun der AN mit einem Dritten Mailverkehr
gehabt hätte, in dem es z.B. um Beleidigungen am AG geht?

Stell Dir vor, Du kaufst bei ALDI einen PC und an der Kasse wird Dir gesgt, Du solltest diesen Scheiß besser nicht kaufen, sondern zu PLUS gehen.
In solchen Fällen sollte man davon ausgehen können, dass ein Fortführen des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber unzumutbar ist, und somit ein wichtiger Grund gemäß §626 BGB vorliegt.
Kurz: Für eine fristlose Kündigung sollte das reichen!

Wenn der AN zu seinem Chef geht und sagt: Du bis doof, Du
kannst nix, ich respektiere Dich null…

Dann wäre das wohl ein Grund zur sofortigen Kündigung.

Nö, nicht unbedingt!
Zum Einen ist hier kein Dritter involviert (ein Schaden ist also auszuschließen), zum Anderen kann das durchaus zum „normalen“ Ton gehören.

1.) Sind diese Informationen nun illegal beschafft?

Nochmal: Was ist illegal daran, wenn der AG sein Eigentum überprüft?

2.) Dürfen sie trotzdem als alleiniger Grund zur fristlosen
Kündigung herangezogen werden?

Natürlich!

Was Du in US-Filmen siehst, hat schon mit der US-Realität nichts zu tun. Abgesehen davon, dass in den Staaten so etwas wie Arbeitsrecht quasi nicht existiert… (glaube mir, ich arbeite in einem amerikanischen Unternehmen!)

LG
Guido

P.S. Unabhängig davon sollte der fiktive Arbeitnehmer sich schleunigst zum Fachanwalt für Arbeitsrecht begeben!

Einspruch…
Hallo,

sorry, wenn ich Einspruch gegen das hier gesagte erhebe.
Aber wenn ich das hier richtig verstanden hat, geht es um PRIVATE E-Mails, die über einen PRIVATEN Account gesendet wurde.
Sollte hier nicht das Postgeheimnis greifen?

Wenn private Accounts am Arbeitsplatz geduldet werden (und somit eine stillschweigende Zustimmung erteilt wurde), dann sollte auch einem AG nicht gestattet sein, diese privaten Accounts zu durchsuchen.
Soweit mir bekannt ist, darf ja auch nicht ein Brief von jemanden Dritten geöffnet werden, wenn ausdrücklich „persönlich/vertraulich an Person x in Firma Y“ draufsteht.

Ein AG darf ja auch nicht den Spind eines MA öffnen, um mal nachzusehen, was denn so da drin ist.
Und selbst wenn er einen begründeten Verdacht hat, darf er dies nicht ohne entsprechende Genehmigung (z.B. Betriebsrat) bzw. ohne einen Zeugen.

Liege ich hier etwa falsch?

Grüsse

Abgewiesen :wink:
Hi!

sorry, wenn ich Einspruch gegen das hier gesagte erhebe.
Aber wenn ich das hier richtig verstanden hat, geht es um
PRIVATE E-Mails, die über einen PRIVATEN Account gesendet
wurde.
Sollte hier nicht das Postgeheimnis greifen?

Nicht unbedingt.
Private E-Mails sind IMMER untersagt, wenn sie rechtswidrig sind oder eindetig den interessen des Unternehmens schaden. Und Letzteres trifft hier gnadenlos zu!

Wenn private Accounts am Arbeitsplatz geduldet werden (und
somit eine stillschweigende Zustimmung erteilt wurde),

Der Teil in den Klammern trifft nun mal nicht zu

Soweit mir bekannt ist, darf ja auch nicht ein Brief von
jemanden Dritten geöffnet werden, wenn ausdrücklich
„persönlich/vertraulich an Person x in Firma Y“ draufsteht.

Du erkennst schon den Unterschied zwischen einem Schriftstück, das dem AG nicht gehört und einem Arbeitsgerät wie einem PC?

Und selbst wenn er einen begründeten Verdacht hat, darf er
dies nicht ohne entsprechende Genehmigung (z.B. Betriebsrat)
bzw. ohne einen Zeugen.

Und wenn kein BR existiert?
Ohne Zeugen wäre er ja schön dämlich…

Liege ich hier etwa falsch?

Ja

LG
Guido

Re: Abgewiesen :wink:
Hi,
okay, schadhafte Inhalte sind immer rechtswidrig. Das ist schon klar.

Wobei natürlich noch die ergänzende Frage zu stellen wäre, ob es nur diese eine E-Mail gibt (evtl. Affekt-Handlung nach Streit, um Dampf abzulassen) oder mehrere dieser Art. Desweiteren ist die Frage der schadhaften Wirkung evtl. mit dem Empfänger in Verbindung zu bringen (z.B. an die Ehefrau zwecks „Ausheulen“ oder an einen Geschäftspartner)?

Aber abgesehen davon gibt es doch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich des Postgeheimnisses von E-Mails:
„Email-Postgeheimnis BVerfG 2 BvR 2099/04
Mit Urteil vom 02.03.2006 hat das BVerfG nochmals klar gestellt, dass auch die elektronische Post eine Post im Sinne von Art. 10 GG ist.“
(weiterlesen unter: http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=981)

Der PC gehört dem AG, ist auch klar.
ABER: Der Spind gehört auch dem AG und trotzdem hat er keine Inhaber- oder Besitzansprüche auf den Inhalt.
Gibt es denn hierzu eine klare Rechtsprechung bezüglich Dokumenten auf dem Büro-PC?
Und unabhängig davon: gespeicherte Dokumente sind keine E-Mails, also keine Post. Und E-Mails sind in den meisten Fällen an eine bestimmte Person persönlich gerichtet. In diesem Fall sogar an einen privaten Account (Über Outlook und Passwort abgespeichert? Schön d…:wink:).
Also eigentlich nicht nur Verletzung des Postgeheimnisses sondern auch der Privatsphäre.

In der ursprünglichen Frage ging es ja nicht um den strittigen Inhalt, sondern um die Art der Informationsbeschaffung. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der AG OHNE begründeten Verdacht, OHNE Zeugen und ohne Zustimmung des AN an den PC gegangen (wieso ist der eigentlich nicht durch ein Passwort geschützt?).
Er hätte ja theoreth. auch die Inhalte von Dokumenten ändern können, wenn er gewollt hätte (Motivation stelle ich mal hinten an, war nur als Beispiel für Klärung der Rechtslage gedacht).

*Noch mal fragend in die Runde schau*

Viele Grüsse

2 Paar Schuhe
Hi!

Kurz: Wenn die E-Mails existieren und der AG das beweisen kann, dann wird er den Mitarbeiter im Zweifel auch los.

Ob der AN dann seinen AG wegen Verstoßes gegen § 202 a StGB verklagt, ist ein völlig anderes Thema!

LG
Guido

Hallo

Mir wurde mal von einem EDVler erklärt, dass der AG nur dann ein Recht darauf hat, die e-mails seiner Mitarbeiter zu lesen, wenn die Email-Adresse nicht eindeutig als die Adresse des Empfängers zu erkennen wäre z.B. [email protected]. Falls die Email jedoch [email protected] heißen würde, gilt das „Postgeheimnis“ und der AG darf die Emails nicht lesen.

Siehe:
http://www.tse-hamburg.de/papiere/internet%20und%20n…

Stell die Frage doch mal hier:
www.recht.de

Gruß
Manulla


Hi!

Mir wurde mal von einem EDVler erklärt, dass der AG nur dann
ein Recht darauf hat, die e-mails seiner Mitarbeiter zu lesen,
wenn die Email-Adresse nicht eindeutig als die Adresse des
Empfängers zu erkennen wäre z.B. [email protected]. Falls die
Email jedoch [email protected] heißen würde, gilt das
„Postgeheimnis“ und der AG darf die Emails nicht lesen.

Das ist schlicht Unfug!

Stell die Frage doch mal hier:
www.recht.de

Was gefällt Dir nicht an W-W-W?

Ich bin in beiden Foren aktiv, und die Qualität hier ist deutlich höher!

LG
Guido

Hallo,

unter

http://www.ecin.de/news/2006/09/07/09894/

habe ich folgende Ausführungen gefunden:

„Wie das Anwaltsbüro Härting erklärt, falle eMail-Kommunikation ganz klar unter den im Telekommunikationsgesetz festgeschriebenen Geheimnisschutz. Das Gesetz verpflichte alle „Diensteanbieter“ zur Geheimhaltung. Dies wiederum setze eine „geschäftsmäßige Erbringung von Telekommunikationsdiensten für Dritte“ voraus. Genau hier liegt nach Ansicht der Anwälte das Problem: Gestattet der Arbeitgeber die Versendung und den Empfang privater E-Mails, so wird er als „Diensteanbieter“ geheimhaltungspflichtig. Sind nur dienstliche E-Mails erlaubt, fehlt es an einem „Dienst für Dritte“, sodass der Arbeitgeber ohne Weiteres Einblick in alle E-Mails nehmen darf.“

Hi!

Schau Dir mal hier den letzten Absatz an
http://www.manager-magazin.de/it/artikel/0,2828,4719…

Abgesehen davon: Hier geht es um die Kündigung, nicht um das illegale Öffnen der E-Mails…

LG
Guido

Möchte derjenige da wirklich noch arbeiten? oT
Hallo!
Ich als Chef wäre da auch ziemlich sauer, bezahle auch noch dafür, das mich ein Mitarbeiter beschimpft/beleidigt.

Das Vertrauensverhältnis wäre auf jeden Fall am Ar…, und wenn ich denjenigen nicht deswegen nicht feuern könnte, würde ich mir was anderes einfallen lassen.

Aber mal ganz im Ernst: Ich als Arbeitnehmer hätte Probleme, mich überhaupt da wieder ins Geschäft zu trauen, aber auf gar keinen Fall würde ich da weiterhin arbeiten wollen, da biste ja der Depp für den Rest Deines Lebens.

Grüße
Butterbollen