EILT: Mietkosten f. Heiz und Warmwassermeßgeräte

Hallo,
gestern kam uns ein Einschreiben vom Vermieter ins Haus geschneit:
Er will Warmwasser und Heizkostenmeßgeräte zukünftig „mieten“ und diese Kosten auf die Mieter umlegen - dazu verlangt er eine Zustimmung / Ablehnung bis Freitag (6.12.) Er nennt aber nur die Gesamtkosten (950 EUR) aber nicht die auf uns abfallenden Kosten, auch ist die Frist (Mo. Brief erhalten, Fr. soll die Antwort bei ihm sein) zu kurz. Auch ist das Gebäude erst 6 Jahre alt und die vorhandenen Instrumente zeigen kein Eichdatum („Geeicht bis xxxx“). So daß ich diese Punkte im einzelnen benennen möchte und ihm mein Einverständnis verweigere.

Doch welche Möglichkeiten habe ich überhaupt?
Darf er diese Mehrkosten (notwendige Erneuerung der Zähler alle 5-10 Jahre)überhaupt auf die Mieter abwälzen?

Bitte um einen schnellen Rat, bzw. Tipps, wie ich mich verhalten / vorgehen soll.

Danke + Gruß,

Michael

Hallo Michael,

Er will Warmwasser und Heizkostenmeßgeräte zukünftig „mieten“
und diese Kosten auf die Mieter umlegen - dazu verlangt er
eine Zustimmung / Ablehnung bis Freitag (6.12.) Er nennt aber
nur die Gesamtkosten (950 EUR) aber nicht die auf uns
abfallenden Kosten, auch ist die Frist (Mo. Brief erhalten,
Fr. soll die Antwort bei ihm sein) zu kurz. Auch ist das
Gebäude erst 6 Jahre alt und die vorhandenen Instrumente
zeigen kein Eichdatum („Geeicht bis xxxx“). So daß ich diese
Punkte im einzelnen benennen möchte und ihm mein
Einverständnis verweigere.

Zuerst einmal ist festzuhalten, dass Du verpflichtet bist, anzuerkennen, dass die Geräte geeicht sind. Der Vermieter kann auch ohne Deine Zustimmung die Geräte eichen lassen. Hierzu kann der Vermieter einen Eichservicevertrag abschliessen. Diese Kosten werden auf fünf Jahre umgekegt. Vorsicht! Bei solchen Verträgen sind auch teilweise Instandhaltungskosten enthalten, die der Mieter nicht tragen muss. Der Vermieter muss in Deinem Fall die auf Dich jährlich anfallenden Kosten darstellen und nachweisen, dass er die Kosten auf fünf Jahre verteilt hat.

Doch welche Möglichkeiten habe ich überhaupt?
Darf er diese Mehrkosten (notwendige Erneuerung der Zähler
alle 5-10 Jahre)überhaupt auf die Mieter abwälzen?

Gruss Günter

Hallo Günter, vielen Dank für Deine Antwort.
ich habe mich schlecht ausgedrückt: ich erkenne die Eichung wohl an. Der Vermieter schreibt jedoch er wolle die Geräte von einem Anbieter „mieten“. D.h. er wird neue einbauen lassen. Dazu sehe ich keinen Grund, weil keine Eichung abgelaufen ist.
Der Vermieter hat mehrere Wohnungen und er nennt nur die Gesamtsumme, d.h. das Mieten der Wasseruhren würde ihn 950 EUR kosten, die auf die Mieter verteilt würden. ob per Jahr oder 5 Jahre, davon sagt er absolut nichts!

Ich habe ihm jetzt erst einmal - aufgrund seiner mangelhaften Angaben - meine Mißbilligung ausgesprochen!

Gruß,

Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]