EILT! mitbewohner hat sachen wegen miete geklaut

hallo
ich hoffe ihr könnt mit weiterhelfen
ich erzähle es ganz kurz
ich wohne mit nem typen zusammen!die miete geht von seinem konto! ich bezahle immer die miete! manchmal nicht gleich am 1 sondern auch mal etwas später( bin nen bissel schusselig!)
die miete für diesen monat hab ich erst gestern überwiesen
heute komm ich von der uni und mein komplettes zimmer is leer! mein tv, video,anlage dvdplayer von meiner freundin computer mit allem drum und dran is weg! dann ruf ihn ihn aufm handy an und er sagt in drei tagen will er die miete für 2 monate im voraus sonst vertickt er meine sachen!
DARF ER DAS? WENN ICH IHN ANZEIGE BRINGT DAS WAS? ICH WEI? ÜBERHAUPT NICHT WAS ICH DA MACHEN SOLL?GEH ICH EINFACH ZUR POLIZEI? STEHT DANN AUSSAGE GEGEN AUSSAGE???wegen was kann ich ihn anzeigen?
was soll ich denn nur machen
ich bin mega am ende
heft mir
steve

hallo steve,

Termin setzen zur Rückgabe innerhalb 2 Tagen, wenn es nicht funktioniert wegen „Verdacht auf Diebstahl“ Strafanzeige.

Gruss Günter

Also sag ich ihm heut abend noch das ich innerhalb von zwei tagen die sachen wieder haben will?
wenn das nicht passiert ruf ich die polizei und zeige ihn dann an???Verdacht ? er hat es mir gegenüber ja schon zugeben das er die sachen genommen hat!!Ich will ja auch wissen ob das über haupt sinn ihn anzuzeigen??Vielleicht sind ja die beim gericht mit viel wichtigeren sachen beschäftigt???
ich bin echt voll durch einander!!! der typ is nämlich auch nicht ohne!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo steve,

Termin setzen zur Rückgabe innerhalb 2 Tagen, wenn es nicht
funktioniert wegen „Verdacht auf Diebstahl“ Strafanzeige.

Gruss Günter

Also sag ich ihm heut abend noch das ich innerhalb von zwei
tagen die sachen wieder haben will?
wenn das nicht passiert ruf ich die polizei und zeige ihn dann
an???Verdacht ?

Richtig, Verdacht. Eine Strafanzeige, selbst wenn man weiss, dass es zutreffend ist, sollte stets als „Verdacht wegen…“ angezeigt werden. Die Entscheidung, was es ist, trifft gem. unserer Rechtssprechung die Justiz.

er hat es mir gegenüber ja schon zugeben das

er die sachen genommen hat!!Ich will ja auch wissen ob das
über haupt sinn ihn anzuzeigen??Vielleicht sind ja die beim
gericht mit viel wichtigeren sachen beschäftigt???
ich bin echt voll durch einander!!! der typ is nämlich auch
nicht ohne!!

Er hat grundsätzlich, selbst wenn Du ihm Geld schulden würdest, kein Recht, Dir einfach Dein Eigentum wegzunehmen. Meisten geht es auch so, dass die Polizei bei dem Beschuldigten vorbei geht und diesen auffordert, die Gegenstände herauszugeben. Notfalls werden sie bis zur Klärung beschlagnahmt. Keine Angst also.

Gruss Günter

was soll ich denn nur machen
ich bin mega am ende

hi steve,

erstmal ruhig bleiben.
es scheint ja schon vorher ärger deswegen gegeben zu haben,
ansonsten kann ich mir so eine rabiate aktion nicht vorstellen.
sprich halbwegs in ruhe mit deinem mitbewohner und bedenke
dabei, daß er die mietzahlung ja für dich auslegt, d.h., er
leiht dir das geld.
das sollte nur nach absprache erfolgen.
biete ihm an, daß du einen dauerauftrag für die überweisung
machst, dann kannst du auch nix mehr verpennen.

ich erinnere mich an einen mitbewohner, der immer eine
verwüstete küche hinterließ. nach einigen erfolglosen ansprachen
haben wir sein ganzes zeug in den garten gekübelt.
er hat uns nichtangezeigt, sondern brav abgewaschen.
nimms als schuss vor den bug und kläre die sache im gespräch.
alles andere ist quatsch.

gruß,
frank

Hi
dank dir erstmal für die antworten
jetzt bin ich schon etwas ruhiger
die sachen sind auch nicht in unserer wohnung! keine ahnnung wo er die versteckt hat! Wie lange dauert den sowas überhaupt?ich dacht das unsere justiz vollkommen überlastet ist und von der anzeige bis zum richter jahre vergehen können???
aber nochmal 100 dank an dich
steve

selbstverständlich handelt es sich im sinne des gesetzes um einen diebstahl.

der diebstahl ist bereits vollzogen. will man ihn zur „anzeige“ bringen, stellt man bei der zuständigen Behörde „strafantrag“.

dein mitbewohner ist „der tat dringend verdächtig“.

was dein mitbewohner getan hat, ist, daß er im grunde eine art pfandrecht verhängt hat. d.h. da er das geld von dir nicht bekommen hat, hat er deine sachen als pfand genommen.

das darf er aber in keinem fall. er kann beim zuständigem amtsgericht einen titel gegen dich erwirken lassen, und dann darf der gerichtsvollzieher (und auch nur in der höhe der forderung) dinge beschlagnahmen.

hier handelt es sich anscheinend um eine art „selbstjustiz“ seitens des mitbewohners - im streitfall (d.h. wenn die sache vor gericht kommt) kann sich das bestenfalls strafmindernd zu seinen gunsten auswirken.

tatsache ist, er hat sich strafbar gemacht - also sprich mit ihm und gib ihm die chance, die sachen umgehend zurückzugeben. zusätzlich sollte er sich entschuldigen und versprechen, gleichermaßen niemals wieder zu tun (ggf schriftlich).

ist er nicht bereit, rufst du am besten bei der polizei an (unter schilderung der sachlage). auch wenn du die sachen zurück hast, kannst du immer noch anzeige stellen.

grüße patrick

p.s. ich finde es im übrigen nicht lustig, wenn so etwas geschieht. man kann so etwas nicht als lapalie abtun. dein eigentum ist unberechtigterweise aus deinem zimmer entfernt worden. um solche taten zu sühnen, sind schließlich gesetze da (und das aus gutem grund).

guten morgen
danke für deine ausführliche antwort!was ich machen werden weiß ich noch nicht!ich werde versuchen das geld aufzutreiben um im notfall meine sachen( un die meiner freunde, er hat ja nicht nur sachen von mir geklaut) einzulösen! erfüllt das nicht auch den tatbestand der erpressung??er sagt mir ja er will die nächsten 2 mieten im voraus sonst verkauft er meine sachen!damit erpresst er mich ja! Oder nicht!wenn ich auf nummer sícher gehen würde, und ihm erst das geld gebe kann ich ihn dann noch anzeigen??Schließlich brauche ich meine sachen und die sind auch viel mehr wert!wenn er sie also verkauft stehe ich echt ziemlich gearscht da!!Wenn ich ein tel.gespräch aufzeichnen würde wo er all das zugibt und mir droht, würde mir das helfen??tonbandbeweise sind in D doch verboten oder???
danke nochmal
steve

die sachen muß er sofort herausgeben.

auch nach herausgabe ist er strafrechtlich zu belangen. er hat schließlich gegen den § diebstahl des stgb verstoßen. die herausgabe kann sich lediglich strafmindernd auswirken.

viel passieren wird ihm bei einer anzeige sicherlich nicht. die sache geht vor gericht, und wenn er den fehler zugibt und die sachen zurückgegeben wurden, wird er sehr wahrscheinlich verwarnt.

diese option besteht also auf jeden fall - egal was passiert.

aber zunächst ist ja interessant für dich, wie du an deine sachen kommst.

wenn du weißt, wo er sie hat oder haben könnte, ist dies ganz einfach. zunächst setzt du ihm ein ultimatum, um die sachen zurückzubekommen. erfüllt er diese forderung nicht, dann musst du die polizei einschalten. diese kann zunächst die herausgabe deiner sachen erzwingen.

die forderung, die er dir gegenüber bzgl. der miete aufrecht erhält, steht nicht in zusammenhang mit der frage nach dem verbleib deiner sachen. dieses interessiert auch die polizei nicht. nur wenn er einen gerichtstitel vorweisen kann, kann er einen gerichtsvollzieher beauftragen, deine sachen zu pfänden.

fordere ihn auf, die sachen SOFORT herauszugeben; die herausgabe und den transport darf er nur unter deiner aufsicht durchführen.

geht er darauf nicht ein, rufst du die polizei an und schulderst die sachlage (deine sachen sind entwendet worden). dann kommen die beamten vorbei. mit ihnen solltest du dann den bekannten aufsuchen. mit ihm und den beamten zusammen sollten dann die gegenstände sichergestellt werden.

über die miete kann davon unabhängig neu verhandelt werden; aber ist ein solches zusammenleben überhaupt noch erstrebenswert?