Die Anwältin der Klägerin fordert mich auf, rückständige Differenzbeträge für den Kindesunterhalt zu zahlen, obwohl seitens des Jugendamtes eine Mangefallberechung durchgeführt wurde.
Aus dieser ging hervor, dass ich finanziell nicht in der Lage bin, den vollen Unterhalt (272,00) zu zahlen. Ich habe 130,00 bezahlt. Nun verlangt die Anwältin der KM die Differenz zu 272,00 für die gesamten Monate.
das ist richtig und kann ohne Vorankündigung gepfändet werden.
was das Jugendamt ausrechnet ist egal, das was einmal in der Urkunde steht ist rechtskräftig und den Mindestsatz der 272 beträgt müssen Sie immer zahlen, sonst wäre es eine Stundung, also ein Kredit, der zeit Ihres Lebens jederzeit von der Mutter, ab 18 vom Kind zu jeder Zeit gepfändet werden kann (die Kosten haben Sie dann auch zu tragen).
Selbst eine Insolvenz nutzt da nichts, denn Unterhaltsschulden werden nicht erlischen.
gibt es eine unterzeichnete Jugendamtsurkunde über diesen Betrag?
Die Mutter hat natürlich das Recht, einen Anwalt für Ihre Interessen einzuschalten. Alle 2 Jahre gibt es ein Auskunftsrecht. Hier kann geprüft werden, ob sich das Einkommen verändert hat. Unterhalt kann dann entsprechend angepasst werden.
Wenn für die Vergangenheit eine Mangelfallberechnung durchgeführt wurde, dann wird eine Anwältin die Differenz nicht geltend machen können.
Im Mangelfall ist der Unterhaltsfplichte jedoch dazu verpflichtet, alles Erdenkliche zu unternehmen, den Mindestunterhalt sicher zu stellen (ca. 30 Bewerbungen schreiben, Wochendarbeit, 2. Job etc.). Tut man das nicht, wird ein Gericht evtl. einen „fiktiven“ also geschätzten Unterhalt festlegen. Danach berechnet sich der Unterhalt. Grundsätzlich aber erst ab Geltendmachung; sprich wann Sie aufgefordert wurden, den erhöhten Betrag zu zahlen.
wie lautet der Titel (z. B. die Jugendamtsurkunde, Gerichtsurteil incl. Scheidungsurteil)? Lautet der Titel auf den vollen Betrag der Düsseldorfer Tabelle oder gibt es gar keinen Titel?
Ist das ein Schrieb der gegnerischen Anwältin ohne dass der Zeit ein Gerichtsverfahren anhängt?
Fordern kann ich viel, ich hätte auch gern Millionen von Herrn Meier, aber es geht erst mal darum, auf welcher Rechtsgrundlage die Forderung besteht.
es ist nicht deine schuld,sondern die des amtes und wenn du finanziell nicht in der lage bist das zu zahlen dann können sie dir gar nichts.das ist immer das selbe;die fordern dich erst auf und irgendwann drohen sie dir.
mfg
Hallo, leider kann ich Deine Frage nicht beantworten, da ich nicht zur Rechtsberatung befugt bin. Ich rate Dir deshalb, entweder einen Anwalt zu befragen oder im Netz nach Referenzfällen zu suchen. Alles Gute!
Hallo,
hat die Anwältin die Unterlagen vom Jugendamt einsehen können? Oder hat Ihre Exfrau der Anwältin von dieser Berechnung des JA gar nichts erzählt`?
Vielleicht mal Nachhaken.
Normalerweise berechnet das Jugendamt solche Unterhaltszahlungen genau.
Alles Gute
gibt es einen Titel von JA darüber? Die Anwältin verlangt den Mindestunterhalt der dem Kind zusteht.
Das ist formal ok und ist quasi ein der kleinste Betrag den das Kind per Gesetz beanspruchen kann. Entscheiden kann das aber nur ein Gericht. Die Taktik wird sein, dich unter Druck zu setzen. Daher ruhig bleiben und nachrechnen ob du ein Mangelfall bleibst, wenn man deine Gesamtsituation betrachtet, also warum du ein Mangelfall bist.
Hier braucht aber mehr Details um das besser beantworten zu können.
vielen Dank für die Antwort. Folgende Zusatzinfos:
Die Scheidung war einvernehmlich in 10/2011.
Ein Titel besteht erst seit 09/2012 auf den vollen Betrag der DDT.
Es ist ein Schrieb der gegnerischen RA und es wird mit Gerichtsverfahren gedroht.
Die Mangefallberechnung war in 01/2012 und liegt der RA vor. Gezahlt wurde bis 08/2012 130,00 E von mir und 50,00 E vom JA. Seit 09/2012 kann ich den vollen Betrag (272,00) zahlen und mach das auch.
Dennoch verlangt sie die Differenz zwischen 180 und 272 für die Monate 06/11 bis 08/12.
Ich hoffe, diese Angaben helfen für weitere Hilfe weiter.
Viele Grüße
vielen Dank für die Antwort. Folgende Zusatzinfos:
Die Scheidung war einvernehmlich in 10/2011.
Ein Titel besteht erst seit 09/2012 auf den vollen Betrag der DDT.
Es ist ein Schrieb der gegnerischen RA und es wird mit Gerichtsverfahren gedroht.
Die Mangefallberechnung war in 01/2012 und liegt der RA vor. Gezahlt wurde bis 08/2012 130,00 E von mir und 50,00 E vom JA. Seit 09/2012 kann ich den vollen Betrag (272,00) zahlen und mach das auch.
Dennoch verlangt sie die Differenz zwischen 180 und 272 für die Monate 06/11 bis 08/12.
Ach so, ganz wichtig: Ich bin vollberufstätig mit einer 40-Stundenwoche. Laut JA ist eine Nebenbeschäftigung nicht auch noch zumutbar, weil mein Job körperlich anstrengend ist.
Aufgefordert wurde ich schon im letzten Jahr den vollen Betrag zu zahlen.
Ich hoffe, diese Angaben helfen für weitere Hilfe weiter.
Viele Grüße
vielen Dank für die Antwort. Folgende Zusatzinfos:
Die Scheidung war einvernehmlich in 10/2011.
Ein Titel besteht erst seit 09/2012 auf den vollen Betrag der DDT.
Es ist ein Schrieb der gegnerischen RA und es wird mit Gerichtsverfahren gedroht.
Die Mangefallberechnung war in 01/2012 und liegt der RA vor. Gezahlt wurde bis 08/2012 130,00 E von mir und 50,00 E vom JA. Seit 09/2012 kann ich den vollen Betrag (272,00) zahlen und mach das auch.
Dennoch verlangt sie die Differenz zwischen 180 und 272 für die Monate 06/11 bis 08/12.
Ach so, ganz wichtig: Ich bin vollberufstätig mit einer 40-Stundenwoche. Laut JA ist eine Nebenbeschäftigung nicht auch noch zumutbar, weil mein Job körperlich anstrengend ist.
Aufgefordert wurde ich schon im letzten Jahr den vollen Betrag zu zahlen.
Ich hoffe, diese Angaben helfen für weitere Hilfe weiter.
Viele Grüße.
vielen Dank für die Antwort. Folgende Zusatzinfos:
Die Scheidung war einvernehmlich in 10/2011.
Ein Titel besteht erst seit 09/2012 auf den vollen Betrag der DDT.
Es ist ein Schrieb der gegnerischen RA und es wird mit Gerichtsverfahren gedroht.
Die Mangefallberechnung war in 01/2012 und liegt der RA vor. Gezahlt wurde bis 08/2012 130,00 E von mir und 50,00 E vom JA. Seit 09/2012 kann ich den vollen Betrag (272,00) zahlen und mach das auch.
Dennoch verlangt sie die Differenz zwischen 180 und 272 für die Monate 06/11 bis 08/12.
Ach so, ganz wichtig: Ich bin vollberufstätig mit einer 40-Stundenwoche. Laut JA ist eine Nebenbeschäftigung nicht auch noch zumutbar, weil mein Job körperlich anstrengend ist.
Aufgefordert wurde ich schon im letzten Jahr den vollen Betrag zu zahlen.
Ich hoffe, diese Angaben helfen für weitere Hilfe weiter.
Viele Grüße…
wer hat den die Mangelfallberechnung gemacht? Ein Richter? Wenn das Jugendamt die Berechnung gemacht hat, dann sollte der barunterhaltspflichtige Elternteil etwas schriftliches verlangt haben, damit keine Schulden auflaufen.
Sollte das Jugendamt das verweigert haben, hätte der Vater ein Abänderungsklage machen müssen.
Wichtig ist auch, warum der Vater so wenig zahlen konnte. Wenn er es „absichtlich“ tat (weil er z. B. seine Arbeitszeit reduzierte oder eine schlechter bezahlte Arbeit annahm).
Kann er nichts für das wenige Geld, hätte der Richter (oder auch das Jugendamt) den Titel abändern müssen - eigentlich den Titel abändern müssen.
Nur, wenn der Vater sich - in der Zeit in der er das magere Einkommen hat - nicht darum kümmert, muss er u. U. nachzahlen.
Der Titel gilt ab Geltendmachung! Wann wurde ein Verfahren anhängig? Ab diesem Datum gilt der Titel eigentlich. Was steht genau in dem Urteil? Eigentlich müßte daraus hervorgehen, ab wann bzw. Wieviel nachzuzahlen ist.
Hallo,
Unterhaltstitel sind immer sofort gerichtlich einklagbar, egal in welcher Höhe.
Die gegenerische Anwältin hat ja auf gut deutsch gesagt nichts zu verlieren, also klagt Sie auf vollen Kindesunterhalt. Hier gelten allerdings die Richtlinien der Düsseldorfer Tabelle und wenn nicht mehr Unterhalt möglich ist, dann eben nicht. Es könnte allerdings sein, dass das Jugendamt von Ihnen den Unterhaltsvorschuss zurückverlangt.
Ich würde an Ihrer Stelle einfach abwarten. Die Gerichte mahlen langsam und sollte es zu einem Gerichturteil kommen, dann kann für Sie auch nix schlimmeres rauskommen als nachzahlen zu müssen, was ich allerdings nicht denke.
Die Richter sind auch nur Menschen und haben Ihre Tagesform.
Alles Gute
am besten auch von einem Anwalt beraten lassen. Der kann Dir die besten Auskünfte geben und dich im Falle eines Rechtstreites vertretén.
ich denke das ist die beste Lösung.