EILT: Produkthaftungsgesetz - Sachschaden

Hallo!

Ein Autofahrer erleidet durch den Defekt einer nachträglich montierten Sitzheizung einen Schaden am Fahrzeug und an seiner Kleidung.
Er fordert von seiner Werkstatt die Reparatur / Ersatz.
Die Werkstatt will sich am Zulieferer schadhaft halten, dieser verweist auf den Hersteller.

Wer muss effektiv zahlen?

Danke!

Hallo!

Ein Autofahrer erleidet durch den Defekt einer nachträglich
montierten Sitzheizung einen Schaden am Fahrzeug und an seiner
Kleidung.
Er fordert von seiner Werkstatt die Reparatur / Ersatz.
Die Werkstatt will sich am Zulieferer schadhaft halten, dieser
verweist auf den Hersteller.

Wer muss effektiv zahlen?

Ich würde sagen (bin kein Jurist):

  • Wenn der Schaden durch mangelhaften Einbau seitens der Werkstatt endstanden ist: Die Werkstatt.
  • Wenn das Produkt aus dem Ausland importiert wurde: Der Zulieferer/Importeur
  • Wenn das Produkt im Inland produziert wurde: Der Hersteller

moe.

Mahlzeit!

In §11 ProdHaftG steht allerdings noch, das der Geschädigte im Falle
der Sachbeschädigung 500€ selbst tragen muß.

Ich habe daher Zweifel ob Sitz und Hose erstattet werden.

Gruß
Stefan

Liegt der Defekt in der Sitzheizung an sich, also ein Fabrikations-, Konstruktionsfehler des Herstellers?? Oder ist der Fehler durch die Montage entstanden?
Meiner Ansicht nach greift nur im ersteren Fall das ProdhaftG.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]