ausgesetzte Tiere, sog. „Fundtiere“ werden, wenn man welche findet beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadtverwaltung abgegeben.
Sachverhalt:
Im aktuellen Fall wurden 3 Hasen, die an der tödlich verlaufenden „Augenkrankheit“ leiden, in der Gemarkung unserer Gemeinde in einem Karton ausgesetzt. Der karton war gerade so groß, das die Tiere reinpaßten und die Tiere müssen schon seit längerem krank sein. Da wollte woll jemand Tierarztkosten sparen. Außerdem ist diese Krankheit für Hasen wie eine Seuche und es bestand die Gefahr, dass auch Feldhasen davon befallen werden.
Also
a) Wer verpasst dem Verursacher ein saftiges Bußgeld (vorausgesetzt er kann ermittelt werden)
b) Wegen was kann man so jemanden alles Belangen? (Tierquälerei, Seuchengefahr etc.)
Alex, Deine Entrüstung ehrt Dich, aber es ist zu befürchten, daß der Verantwortliche nicht zur Rechenschaft gezogen wird. Falls doch, wird das Verfahren mit großer Wahrscheinlichkeit gegen Bußgeldzahlung in Trinkgeldhöhe eingestellt.
Gruß
Wolfgang
PS: Was willst Du mit den Tieren machen? Die gehören in die sachkundigen Hände eines Tierarztes. Ob das Ordnungsamt die ideale Adresse für kranke Tiere ist, glaube ich eher nicht.
Das Ordnungsamt ist zumindest die zuständige Adresse (Ich bin vom Ordnungsamt).
Ich war beim Tierarzt und der hat meinen Verdacht bestätigt. Er hat die Tiere eingeschläfert!
Ich wusste nur nicht, wer Tierquälerei ahndet. Mittlerweile hat mir die Polizei mitgeteilt, das die Kreisverwaltung so was macht. Ich hoffe, das Bußgeld wird saftig.
Man kann mir zwar mangelnde Objektivität vorwerfen, aber die Sache hat mich persönlich betroffen. Ich bin bestimmt kein „Weich-Ei“ aber was ich da gesehen habe hat mich motiviert, dieses Schwein zu finden, damit es wenigstens finanziell bluten muß
Alex.
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