Hallo liebe www-ler!
Person A erhält von Arbeitgeber B einen neuen Arbeitsvertrag, weil die bisherige tägliche Arbeitszeit von 6 Std. auf 8 Std. erhöht wird.
Der Arbeitsvertrag scheint soweit in Ordnung, nur ein kleiner Absatz fällt Person A unangenehm auf:
„Löst Person A das Arbeitsverhältnis unter Vertragsbruch oder kündigt Arbeitgeber B aufgrund von schuldhaftem vertragswidrigen Verhalten fristlos, so zahlt Person A an die Firma für ihr vertragswidriges Verhalten eine Entschädigung in Höhe von einem Bruttomonatsentgelt. Arbeitgeber B kann einen weiterführenden Schadensanspruch geltend machen. Es gilt als vereinbart, dass die Entschädigung mit dem restlichen zu zahlenden Entgelt verrechnet wird.“
Klar, dass Person A es nicht darauf anlegen wird, eine fristlose Kündigung zu provozieren. Somit ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass dieser Teil des Arbeitsvertrags jemls zur Anwendung kommt.
Allerdings wäre es schon interessant, ob solche (Knebel-)Passagen heutzutage üblich sind…
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten!
LG
taxzero
