EILT! Vertrag zwischen Gaststätten-Partnern!?

Hallo!

Mein Vater wird in Kürze eine Gaststätte eröffnen mit einem weitläufigen Bekannten. Dieser Bekannte erscheint mir recht nett, ist auch sehr engagiert u hat viele gute Ideen. Jedoch hab ich über ihn schon mehrere „Warnungen“ gehört, und möchte nun, dass sich mein Vater vertraglich absichert. Es sollten wohl solche Sachen wie:

  • Käufe ab XX € dürfen nur zusammen getätigt werden
  • Vertretung im Urlaub
  • Kompetenzen
  • Zuständgkeitsbereich
  • „Kündigungsfrist“ für meinen Vater bzw den Partner
  • Personalentscheidungen usw geregelt werden.

nun meine Frage: Gibt es für soetwas einen „Standardvertrag“ ? Was sollte noch alles geregelt werden?? Wer hat Erfahrung mit sowas?

Danke schonmal!

Eure Julia

Hallo Julia,

klar, da es die Standard-Gaststätte nach DIN 08/15 ist, kannst Du auch den Standard-Gaststättenpartnervertrag verwenden :wink: Nein, ganz im Ernst, es wäre fatal, sich einfach einen fremden ertrag zu greifen und als Laie dann ggf. hieran auch noch herumzubasteln. Hier geht es um massive finanzielle und wirtschaftliche und damit auch private Risiken. Ein entsprechender Vertrag muss daher Hand und Fuß haben, sonst kann man es auch ganz sein lassen. Ansprechpartner ist ein Rechtsanwalt, der sich im Vertragsrecht auskennt. Der haftet auch, wenn aufgrund einer falschen oder ungünstigen Vertragsgestaltung ein Schaden entsteht. Das Geld hierfür ist also gut angelegt, und sollte auf jeden Fall in den Businessplan als Gründungskosten eingestellt werden. Es handelt sich hierbei übrigens um dann auch steuerlich absetzbare Kosten.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine Antwort auf die Frage
Hallo,

die Konstellation der Partner (weitläufiger Bekannter) hat bei mir sofort den Gedanken gebracht, er soll es lassen. Es ist bereits ein Risiko mit einem guten Freund, aber mit einem flüchtigen Bekannten kann es m.E. nur Ärger geben. Ein Vertrag kann noch so perfekt formuliert sein, bei Streitigkeiten ist Ärger vorprogrammiert.
Eine Partnerschaft ist bei der Gastronomie nicht nötig, es sei denn, Geld spielt eine Rolle und der andere ist der Hauptfinanzier. Dein Vater soll sehr gut über die Sache nachdenken, denn Gastronomie ist nicht mehr das was es mal war. Ich sprech da aus Erfahrung. Es kann alles schöngeredet werden, aber die Realität sieht dann meistens anders aus.

Gruß
roland

Hallo Julia,

ein solcher Vertrag zwischen Deinem Vater und dem bekannten sollte von einen Anwalt erarbeitet werden.

Mein Vater wird in Kürze eine Gaststätte eröffnen mit einem
weitläufigen Bekannten. Dieser Bekannte erscheint mir recht
nett, ist auch sehr engagiert u hat viele gute Ideen. Jedoch
hab ich über ihn schon mehrere „Warnungen“ gehört, und möchte
nun, dass sich mein Vater vertraglich absichert. Es sollten
wohl solche Sachen wie:

  • Käufe ab XX € dürfen nur zusammen getätigt werden

Es ist insbesondere der Umgang mit Bankverbindungen zu regulieren. Ausgaben z.B. nur mit der Unterschrift von beiden Geschäftspartnern.

  • Vertretung im Urlaub
  • Kompetenzen
  • Zuständgkeitsbereich
  • „Kündigungsfrist“ für meinen Vater bzw den Partner
  • Personalentscheidungen usw geregelt werden.

nun meine Frage: Gibt es für soetwas einen „Standardvertrag“ ?
Was sollte noch alles geregelt werden?? Wer hat Erfahrung mit
sowas?

Gruss Günter

Lieber Roland!

Du schreibst: er soll es lassen? Und: Die Gastronomie ist nicht mehr das, was sie mal war!? Na Du bist gut! Mein Vater hat diesen Partner nicht ganz „freiwillig“, er ist auf ihn angewiesen, denn mein Vater ist fast 56 und gesundheitlich etwas angeschlagen( Herzprobleme, kaputtes Knie, …). Was bleibt denn da noch anderes??

Mir ist auch klar, dass es nicht einfach ist, aber in dieser Situation bleibt eben nur die Wahl des geringeren Übels!

Trotzdem Danke für Deinen Ratschlag
Gruß, Julia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Julia,

Du schreibst: er soll es lassen?

das was Du über den Partner geschrieben hast, bewog mich zu diesem Gedanken. Den Grund habe ich erläutert.

Und Die Gastronomie ist
nicht mehr das, was sie mal war!? Na Du bist gut!

Das war von mir mit Sicherheit nicht böse gemeint, aber trotzdem ist es so. Du schreibst nicht, welche Art von Gastronomiebetrieb es werden soll. Um die Leute in ein Lokal zu locken, muß schon was geboten werden. Vor noch 20 Jahren kamen die Leute regelmäßig in eine normale Kneipe, um dort ihr Geld zu lassen. Diese Zeiten sind vorbei, momentan zumindest. Das Geld sitzt nicht mehr so locker. Viel mehr wird zuhause bei einer Flasche Bier mit Freunden zusammen gesessen.

Mein Vater
hat diesen Partner nicht ganz „freiwillig“, er ist auf ihn
angewiesen, denn mein Vater ist fast 56 und gesundheitlich
etwas angeschlagen( Herzprobleme, kaputtes Knie, …). Was
bleibt denn da noch anderes??

Wie will sich denn Dein Vater in das Lokal involvieren? Die Krankheiten, die Du beschreibst, sprechen nicht unbedingt für einen zwölf Stunden Tag hinter der Theke.
Wenn der Laden nicht läuft und Dein Vater Schulden ansammelt, was bleibt ihm denn dann noch?

Mir ist auch klar, dass es nicht einfach ist, aber in dieser
Situation bleibt eben nur die Wahl des geringeren Übels!

Ich bin auch nicht prinzipiell gegen Gastronomie, aber die ganze Sache muß sehr gut überlegt sein. Da gibt es die Frage des Standorts, der Finanzierung, des Ambientes etc. Ich würde mich auf keinen Fall in ein Abenteuer stürzen. Bedenke auch, ein gut gehendes Lokal wird nicht ohne Grund aufgegeben. Was hat der Vorpächter für Beweggründe, was sagen die Bücher, wie ist das Umfeld der Lokation, welchen sozialen Status haben die potentiellen Gäste der Umgebung? Ist das Lokal Brauerei oder an einen Automatenaufsteller gebunden? Wie sind die Vertragsbedingungen? Als dies sollte vorab geklärt werden.

Wenn Du nun schreibst, Dein Vater ist an einen Partner gebunden, der nicht den besten Ruf hat, macht es die ganze Sache noch Riskanter. Ich will es Deinem Vater mit Sicherheit nicht ausreden, könnte ich auch garnicht, aber er soll wenigstens alles gut durchdenken, sonst geht es ihm im Nachhinein schlechter als jetzt.

Nochwas, hat Dein Vater jetzt noch alte Schulden, macht dies die Sache auch nicht einfacher, im Gegenteil.

Trotzdem wünsche ich ihm bei seinem Vorhaben viel Glück.

Gruß
roland