Hallo,
Elternpaar, beide 87, leben, dank Hilfe ihres einzigen Kindes immer noch gut in ihrer behindertengerechten Eigentumswohnung. Sozialdienst wurde dazugenommen. Beide Pflegestufe II, die Mutter leicht dement.
Für Tochter besteht seit 09/10 für beide extra eine Vorsorgevollmacht für alle Bereiche, Geld,Unterbringung, gesundheitliche Maßnahmen, 3 Seiten mit Unterschrift von jedem der Elternteile. Sie sind nicht vom Notar beglaubigt, halfen aber bei Krankenhausaufenthalten, um den gesundheitlichen Zustand zu erfahren.
Die Frau, 87, Gehwagen, nur noch in der Wohnung, leicht dement. Kann keine Überweisungen ausstellen, hat keinen Überblick über die Finanzen, da es der Mann immer gemacht hat.
Der Mann, 87, nicht mehr gehfähig wird zunehmend dement, Tochter organisiert Bankabhebungen, Arzttermine, Sozialdienst, bekommt aber trotz Vollmacht das Verbot sich um seine Angelegenheit nicht zu kümmern. Die Sprache des Vaters verwaschen, bekommt seit 1/2 Jahr keinen zusammenhängen Satz heraus und verwechselt die Begriffe. In der Familie, zu seiner Frau bösartig, was kein Außenstehender mitbekommt.
Tochter nimmt letzte Woche Diktiergerät mit, darauf Sätze des Vaters:
„Überweisungen gehen noch, aber die Spalten sind immer anders. Einmal ist der Besitzer oben, dann der Eigentümer unten, ich habe ja genug zum ausfüllen“
„Wir gehen in ein Altersheim. Mutter geht mit. Die Wohnung wird verkauft. Ich habe einen Bauunternehmer (?) an der Hand, der mir kostenlos die Wohnung ausräumt, das kostet alles nichts“
Nun ist der Fall eingetreten: Zusammenbruch dieses Vaters zuhause am Donnerstag, Verdacht auf Schlaganfall. Krankenhaus. Halb-Gitterbett, Gummimatte vor dem Bett, Rollstuhl davor. Abteilung: NEUROLOGIE und Psychatrie. Sprache: verwaschen, braucht 2 Minuten, um seine Tochter zu erkennen, schläft den ganzen Tag im Bett, er wird bettlägerig bleiben und wird auf seinen Wunsch in den nächsten Tagen in ein Heim überführt. Tochter wollte für beide Pflege zuhause, was in dieser Wohnung möglich wäre.Mit Tochter wurde in der Pflegeüberleitung ein Gespräch geführt:
Der Tochter wurde gesagt, daß ihr Vater voll geschäftsfähig sei und Entscheidung selbst treffen könne.
Entscheidung des Vaters:
Das beste Altersheim
Eigentumswohnung wird ER verkaufen
Die Mutter muß mit, obwohl sie nicht will (auf Diktiergerät dokumentiert)
Die Wohnung wird von Fremden kostenlos ausgeräumt und alles entsorgt.
Hat er die Möglichkeit, selbstständig trotz dieser Vollmacht, aus dem Krankenhaus in seinem Zustand solche Entscheidungen zu treffen?
Dieser Vater entscheidet also auch über die demente Mutter und über das ganze Eigentum.
Die Tochter muß jetzt
schnellstmöglich reagieren
Mutter soll in der Wohnung bleiben, nichts soll verkauft/verscherbelt werden.
Vorsorgevollmacht (ohne Notar) für beide besteht
Wohin soll sich die Tochter heute wenden?
Zuerst als Eilfall „auf Anordnung einer vorläufigen Betreuung zur Vorlage beim Vormundschaftsgericht“? Wie kann es sein, daß die Ärzte ihn für geschäftsfähig halten?
Das kleine Notariat/Amtsgericht im Ortsteil zur Einreichung des Formulars ist heute nicht besetzt.
Bestellt das Notariat dann einen unabhängigen Gutachter, der den Gesundheitszustand feststellt oder bekommt es nur den Bericht des Krankenhauses?
Was nutzt die Vorsorgevollmacht der Tochter:
"dieser Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt habe:
Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit
Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
Post und Fernmeldeverkehr
Behörden
Vermögenssorge
Betreuungsverfügung.
Darin steht:
Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung („Betreuung“ erforderlich sein sollte und ich keine gesonderte Betreuungsverfügung errichtet habe, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen.
Aber, wie gesagt, laut Neurologie/Psychiatrie (mündlich) sei der Mann voll geschäftsfähig.
Bitte um Hilfe/Auskunft.
Gruß
Karin
Nun ist dieser Vater wieder