Eilt! Vormundschaft beantragen

Hallo,

Elternpaar, beide 87, leben, dank Hilfe ihres einzigen Kindes immer noch gut in ihrer behindertengerechten Eigentumswohnung. Sozialdienst wurde dazugenommen. Beide Pflegestufe II, die Mutter leicht dement.
Für Tochter besteht seit 09/10 für beide extra eine Vorsorgevollmacht für alle Bereiche, Geld,Unterbringung, gesundheitliche Maßnahmen, 3 Seiten mit Unterschrift von jedem der Elternteile. Sie sind nicht vom Notar beglaubigt, halfen aber bei Krankenhausaufenthalten, um den gesundheitlichen Zustand zu erfahren.
Die Frau, 87, Gehwagen, nur noch in der Wohnung, leicht dement. Kann keine Überweisungen ausstellen, hat keinen Überblick über die Finanzen, da es der Mann immer gemacht hat.
Der Mann, 87, nicht mehr gehfähig wird zunehmend dement, Tochter organisiert Bankabhebungen, Arzttermine, Sozialdienst, bekommt aber trotz Vollmacht das Verbot sich um seine Angelegenheit nicht zu kümmern. Die Sprache des Vaters verwaschen, bekommt seit 1/2 Jahr keinen zusammenhängen Satz heraus und verwechselt die Begriffe. In der Familie, zu seiner Frau bösartig, was kein Außenstehender mitbekommt.
Tochter nimmt letzte Woche Diktiergerät mit, darauf Sätze des Vaters:
„Überweisungen gehen noch, aber die Spalten sind immer anders. Einmal ist der Besitzer oben, dann der Eigentümer unten, ich habe ja genug zum ausfüllen“
„Wir gehen in ein Altersheim. Mutter geht mit. Die Wohnung wird verkauft. Ich habe einen Bauunternehmer (?) an der Hand, der mir kostenlos die Wohnung ausräumt, das kostet alles nichts“

Nun ist der Fall eingetreten: Zusammenbruch dieses Vaters zuhause am Donnerstag, Verdacht auf Schlaganfall. Krankenhaus. Halb-Gitterbett, Gummimatte vor dem Bett, Rollstuhl davor. Abteilung: NEUROLOGIE und Psychatrie. Sprache: verwaschen, braucht 2 Minuten, um seine Tochter zu erkennen, schläft den ganzen Tag im Bett, er wird bettlägerig bleiben und wird auf seinen Wunsch in den nächsten Tagen in ein Heim überführt. Tochter wollte für beide Pflege zuhause, was in dieser Wohnung möglich wäre.Mit Tochter wurde in der Pflegeüberleitung ein Gespräch geführt:

Der Tochter wurde gesagt, daß ihr Vater voll geschäftsfähig sei und Entscheidung selbst treffen könne.

Entscheidung des Vaters:
Das beste Altersheim
Eigentumswohnung wird ER verkaufen
Die Mutter muß mit, obwohl sie nicht will (auf Diktiergerät dokumentiert)
Die Wohnung wird von Fremden kostenlos ausgeräumt und alles entsorgt.
Hat er die Möglichkeit, selbstständig trotz dieser Vollmacht, aus dem Krankenhaus in seinem Zustand solche Entscheidungen zu treffen?
Dieser Vater entscheidet also auch über die demente Mutter und über das ganze Eigentum.

Die Tochter muß jetzt

schnellstmöglich reagieren

Mutter soll in der Wohnung bleiben, nichts soll verkauft/verscherbelt werden.
Vorsorgevollmacht (ohne Notar) für beide besteht
Wohin soll sich die Tochter heute wenden?
Zuerst als Eilfall „auf Anordnung einer vorläufigen Betreuung zur Vorlage beim Vormundschaftsgericht“? Wie kann es sein, daß die Ärzte ihn für geschäftsfähig halten?
Das kleine Notariat/Amtsgericht im Ortsteil zur Einreichung des Formulars ist heute nicht besetzt.
Bestellt das Notariat dann einen unabhängigen Gutachter, der den Gesundheitszustand feststellt oder bekommt es nur den Bericht des Krankenhauses?

Was nutzt die Vorsorgevollmacht der Tochter:
"dieser Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt habe:

Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit
Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
Post und Fernmeldeverkehr
Behörden
Vermögenssorge
Betreuungsverfügung.
Darin steht:
Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung („Betreuung“ erforderlich sein sollte und ich keine gesonderte Betreuungsverfügung errichtet habe, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen.

Aber, wie gesagt, laut Neurologie/Psychiatrie (mündlich) sei der Mann voll geschäftsfähig.

Bitte um Hilfe/Auskunft.

Gruß
Karin

Nun ist dieser Vater wieder

Hallo!

Mein Tipp: Beim zuständigen Vormundschaftsgericht (in Württemberg beim Bezirksnotariat, sonst Amtsgericht) eine Betreuung anregen. Dann wird von Amts wegen das Verfahren in Lauf kommen, in dem auch der Bedarf geklärt werden kann.

Viel Glück!
Grüßle
Jogi

Hallo!

Mein Tipp: Beim zuständigen Vormundschaftsgericht

Hi,

ohne jetzt klugscheißen zu wollen: Das Vormundschaftsgericht wurde vor einiger Zeit umbenannt in Betreuungsgericht.

Es gibt auch keine Vormundschaft mehr, auch das heißt jetzt Betreuung.

Es gibt zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen Vormundschaft und Betreuung.

Gruß
Tina

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Hallo,

Betreuung im einstweiligen Verfahren ist auf jeden Fall das Mittel der Wahl. Und dabei wird dann durch einen gerichtlich bestellten Gutachter festgestellt, inwieweit der Betroffene noch in der Lage ist, sich selbst zu kümmern. Eine Einschätzung behandelnder Ärzte - wenn sie denn im Sinne dessen ist, der die Betreuung anregt - ist natürlich hilfreich, aber hier würde ich sie besser raus lassen.

Ganz wichtiger Punkt: Bzgl. der Mutter gilt natürlich die Vorsorgevollmacht, und der nicht bevollmächtigte Ehemann hat hier gar nichts zu bestimmen! D.h. wenn beide Eigentümer der Wohnung sind, kann der Ehemann diese nicht alleine verkaufen, sondern aufgrund der Situation der Ehefrau wird es mangels notarieller Vollmacht hier einer Genehmigung des Betreuungsgerichts bedürfen (und zwar einer Genehmigung, die die Bevollmächtigte für sich beantragen müsste, was diese hier ja wohl gar nicht vor hat).

Gruß vom Wiz

Hi,
in deinem hypothetischen Fall würde ich auf jeden Fall auch einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuziehen. Es ist ja sehr fraglich ob der Vater die Wohnung überhaupt alleine verkaufen kann (Gütergemeinschaft?)
Der Vater kann meiner Meinung nach auch nicht über den Aufenthaltsort der Mutter bestimmen da er ja keine Betreuung für die Mutter hat. Entweder kann sie selbst noch entscheiden was sie will oder sie benötigt ebenfalls eine Betreuung.

Abgesehen vom rechtlichen - vielleicht wäre es hilfreich wenn noch eine dritte Person aus der Familie die nicht „ganz so nah dran ist“ mit dem Vater spricht um herauszufinden was die Beweggründe für den Wunsch ins Altersheim zu gehen sind.
Es ist ja eher ungewöhnlich dass ein alter Mensch seine Wohnung verlassen will.

viele Grüße
Susanne