EILT: Wechsel GKV-PKV

Hallo zusammen,

mal angenommen, jemand möchte möglichst bald von der GKV in die PKV wechseln.
Nun wurde ja die Beitragsbemessungsgrenze auf 44.550€ gesenkt.
Das Jahresgehalt (inkl. Sonderzahlungen + Zuschläge) betrug im letzten Jahr 48.650€.
Da im aktuellen Jahr eine Tariferhöhung und deutlich höhere Sonderzahlungen bereits fest vereinbart wurden, kann definitiv davon ausgegangen werden, dass er dieses Jahr erneut über der Beitragsbemessungsgrenze liegen wird.

Kann er deshalb (u.a. aufgrund der Tatsache, dass er bereits mit dem geringeren Gehalt letzten Jahres bereits über der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze liegt) sofort in die PKV wechseln?

MfG.
Horst

Du verwechselst etwas. Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Wert ab dem die Beiträge in die GKV nicht mehr steigen.
Für die PKV müssen es aber 49.500€ Einkommen haben.

Dies bedeutet konkret:

"Informationen zur Pflichtversicherungsgrenze

Auf monatlicher Basis ist also 2011 ein Brutto von 4.125,00 Euro nötig, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können (nach 2010 4.162,50 Euro). Dies gilt bei 12 Monatsgehältern jährlich. Bei 13 Gehältern genügen zum Beispiel bereits gerundet 3.807,694.125,00 Euro monatliches Brutto. (ähnliche Themen :stuck_out_tongue:rivate Krankenversicherung Grenze)" Quelle: http://www.sponsor4you.de/private-krankenversicherun…

Dankeschön, Florian.

Mal angenommen man würde in diesem Jahr nachweislich 100% mind. diese 49500 brutto verdienen.
Hätte man dann eine Chance bereits in diesem Monat zur PKV wechseln zu können?

Hallo,
aus der Krankenversicherungspflicht wegen Überschreitung der Krankenversicherungspflichtgrenze für das laufende und das kommende Jahre scheidet man bei laufendem Beschäftigungsverhältnis nur zum 31.12. des laufenden Jahres aus, vorher ist demzufolge ein Wechsel in die PKV nicht möglich.
Gruss
Czauderna

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