Hallo zusammen,
mal angenommen, jemand möchte möglichst bald von der GKV in die PKV wechseln.
Nun wurde ja die Beitragsbemessungsgrenze auf 44.550€ gesenkt.
Das Jahresgehalt (inkl. Sonderzahlungen + Zuschläge) betrug im letzten Jahr 48.650€.
Da im aktuellen Jahr eine Tariferhöhung und deutlich höhere Sonderzahlungen bereits fest vereinbart wurden, kann definitiv davon ausgegangen werden, dass er dieses Jahr erneut über der Beitragsbemessungsgrenze liegen wird.
Kann er deshalb (u.a. aufgrund der Tatsache, dass er bereits mit dem geringeren Gehalt letzten Jahres bereits über der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze liegt) sofort in die PKV wechseln?
MfG.
Horst