EILT: Wohnung links--rechts ?

Hi.

Eine eilige Nachfrage:

Wenn in einem Kaufvertrag einer Wohnung in einem Haus die Bezeichnung „2. Geschoss rechts“ steht, was bedeutet dieses „rechts“??
a) Von der Straßenseite aus gesehen?
b) von der Seite des Hauseingangs aus gesehen?
c) wenn man die Treppen hochkommt, dann rechts geschaut?

Bitte schnelle Antworten! Danke!!

☼ Markuss ☼

Hallo Markuss,

Wenn in einem Kaufvertrag einer Wohnung in einem Haus die
Bezeichnung „2. Geschoss rechts“ steht, was bedeutet dieses
„rechts“??
a) Von der Straßenseite aus gesehen?

Nach allem was ich weiss ist a) korrekt - und ich hatte schon viele Wohnungen, bin allerdings weder Makler noch Architekt.

Gruss,
Ralf

Hallo,

bei meinen bisherigen Wohnungen galt immer c. Alles andere ist m.E. auch recht kompliziert (z.B. Seitenflügel, quer zur Straße, dann sind von der Straße aus gesehen die Wohnungen hintereinander - dann geht a nicht wirklich; oder: Hofeingang von vorne, Hauseingang von links oder von hinten, was zählt dann als Eingang - da wird b schwierig)
Eine Quelle dafür habe ich nicht, war bei mir bisher so.

Gruß

Andrea

a) Von der Straßenseite aus gesehen?
b) von der Seite des Hauseingangs aus gesehen?
c) wenn man die Treppen hochkommt, dann rechts geschaut?

Wenn man vor der Hauseingangstür steht.
So wird es von großen Wohnungsgesellschaften gehandhabt.
Im Mietvertrag steht: 3. Etage links

Gruss Torx

Hallo Markus,

nimm es mir nicht übel, aber wenn es, was die Bemerkung EILT ja wohl andeuten soll, um eine konkrete Kaufabsicht geht, dann verlässt man sich in solchen Fragen nicht auf Antworten aus Internetforen, sondern klärt diese ausdrücklich mit dem Verkäufer/Makler und nimmt ggf. Festlegungen hierzu in den Kaufvertrag auf, z.B. indem man eine Kopie des Grundrisses der Etage mit einer farbigen Markierung der gemeinten Wohnung zur Anlage zum Vertrag macht.

Alles andere wäre verantwortungslos.

Gruß vom Wiz

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Hallo Markuss!

a) Von der Straßenseite aus gesehen?
b) von der Seite des Hauseingangs aus gesehen?
c) wenn man die Treppen hochkommt, dann rechts geschaut?

Du stolperst über die Unklarheit, die bisherigen Antworten sind widersprüchlich und ich kann auch nichts zur Erhellung beitragen. Deshalb meine ich, daß ein Kaufvertrag solche Unklarheit nicht verträgt. Es sollte ohne jede Interpretationsmöglichkeit fixiert werden, wie die Angabe der Lage zu verstehen ist. Das kann verbal geschehen oder durch Bezugnahme auf eine in der Grundrißzeichnung gekennzeichnete Wohnung.

Gruß
Wolfgang

Hallo Markuss,
bevor Du die Wohnung kaufst, lasse Dir die Aufteilungspläne sowie die Teilungserklärung (auch Grundlagenurkunde genannt) aushändigen. Diese Unterlagen sind in jedem Fall VORHER eingehend durchzusehen, da im Kaufvertrag auf genau diese verwiesen wird.
Im Aufteilungsplan ist jede Wohnung mit einer Nummer gekennzeichnet, in der Teilungserklärung findest Du dazu u.a. einen Beschrieb, i.d.R. mit der Wohnungsgröße, Raumaufteilung und der Höhe der 1000stel Miteigentumsanteile.
Die Beschreibung der Lage (1. OG links) soll nur zur Verdeutlichung dienen.
Viele Grüße
Armin

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Hi !
Ich glaube, wenn man im Flur steht. Von dort aus gesehen.

Weiß ich doch
Hallo Wiz,

nimm es mir nicht übel, aber wenn es, was die Bemerkung EILT
ja wohl andeuten soll, um eine konkrete Kaufabsicht geht, dann
verlässt man sich in solchen Fragen nicht auf Antworten aus
Internetforen, sondern klärt diese ausdrücklich mit dem
Verkäufer/Makler und nimmt ggf. Festlegungen hierzu in den
Kaufvertrag auf, z.B. indem man eine Kopie des Grundrisses der
Etage mit einer farbigen Markierung der gemeinten Wohnung zur
Anlage zum Vertrag macht.

Alles andere wäre verantwortungslos.

Keine Sorge. In solchen Fällen verlasse ich mich nicht auf die Aussagen aus Internetforen. Aber manchmal werden hier Links zu offiziellen Gesetzestexten hinterlegt. Und auf die kann man sich schließlich verlassen.

Ich wollte nur bevor ich den Notaren eine ‚dumme‘ Frage stelle meine Verwirrung aufklären. Das wars.

☼ Markuss ☼