Eilverfahren Familiengericht bezgl.Umgangsregelung

Hallo zusammen,

vor einer Woche hat ein Mann das JA schriftlich um Vermittlung zwischen ihm und seiner Ex im Eilverfahren gebeten, weil er mit der aktuellen Umgangsregelung nicht zufrieden ist. Zugleich hat er um eine erweiterte Umgangsregelung gebeten. Das Schreiben hat zur gleichen Zeit das Familiengericht zur Kenntnis erhalten.

Heute verbietet die Ex dem Mann sein Kind zu sehen - ohne wichtigen Grund!

Das JA hat sich bis einschließlich heute nicht gemeldet.

Aufgrund der neuen Situation (das Umgangsverbot), möchte der Mann sehr gerne wissen, was er tun muss, damit eine verbindliche Umgangsregelung im Eilverfahren vom Familiengericht ausgesprochen wird!?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo,

vor einer Woche hat ein Mann das JA schriftlich um Vermittlung
zwischen ihm und seiner Ex im Eilverfahren gebeten, weil er
mit der aktuellen Umgangsregelung nicht zufrieden ist.

Gerichtliches Eilverfahren oder weil er es für eilig hält?

Zugleich hat er um eine erweiterte Umgangsregelung gebeten.
Das Schreiben hat zur gleichen Zeit das Familiengericht zur
Kenntnis erhalten.

Heute verbietet die Ex dem Mann sein Kind zu sehen - ohne
wichtigen Grund!

Auf Dauer oder für ein bestimmtes Datum… zum Beispiel heutiges Wochenende?

Das JA hat sich bis einschließlich heute nicht gemeldet.

Urlaubszeit, Überlastung etc.

Aufgrund der neuen Situation (das Umgangsverbot), möchte der
Mann sehr gerne wissen, was er tun muss, damit eine
verbindliche Umgangsregelung im Eilverfahren vom
Familiengericht ausgesprochen wird!?

Entsprechenden Antrag bei Gericht stellen!
Renate