Hallo!
Mal angenommen, jemand bekommt von der Uni den Bescheid, dass er das Vordiplom (wegen zu schlechten Notendurchschnitts) endgültig nicht bestanden hat. Mit einigermaßen guten Chancen (Prüfungsordnung missverständlich) will er (nach erfolglosem Widerspruchsverfahren) gegen diese Quasiexmatrikulation gerichtlich vorgehen. Das Hauptsacheverfahren dauert ja erfahrungsgemäß sehr lange, so dass vorläufiger Rechtsschutz infrage kommt. Nun sagt das Verwaltungsgericht, er könne ja unter Vorbehalt (der endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren) weiterstudieren und an den Prüfungen teilnehmen, weil die Klage aufschiebende Wirkung hat.
Kann das sein, dass man dann jahrelang weiterstudiert um dann irgendwann ein Urteil zu bekommen, das einem sagt, dass alles umsonst war, weil die Uni dann doch recht bekommt? Welche Möglichkeiten hat man, das ganze doch im Eilverfahren durchzufechten, bzw, gibt es andere Möglichkeiten, das Hauptsacheverfahren zu beschleunigen?
Danke für Hilfe!
Gruß, Birthe
Grunsätzlich ist es richtig, daß aufgrund des Suspensiveffekts (aufschiebende Wirkung) von Widerspruch und Klage der Vollzug gehemmt wird und man mögicher Weise nach dem Ende des Verfahrens in der Zwischenzeit alles umsonst gemacht hat. Da muß an sich halt überlegen, wie die Risiken sind. Eine Beschleunigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gibt es auch nicht.
Tatsächlich laufen im Verwaltungsprozeß aber ohnehin fast alle Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz. Hier käme also ein Verfahren nach § 80 V VwGO in Betracht. Um das jedenfalls technisch richig durchzubringen, muß man sich aber schon mal mit der Materie etwas beschäftigen, besser noch einen Anwalt zu Rate ziehen. Gerade im Hochschulrecht geht ohne einen Verwaltungsrechtler eigentlich gar nichts.
Tatsächlich laufen im Verwaltungsprozeß aber ohnehin fast alle
Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz. Hier käme also ein
Verfahren nach § 80 V VwGO in Betracht. Um das jedenfalls
technisch richig durchzubringen,
Das ist ja gerade meine Frage, wie kann man die Eilbedürftigkeit begründen, wenn die Uni sagt, dass man ja die Prüfungen unter Vorbehalt machen dürfte und sie bei Erfolg in der Hauptsache anerkannt würden? Man möchte doch nur ein Statement vom Richter, wie er wohl voraussichtlich in der Hauptsache entscheiden würde, also ob sich das Warten lohnt.
Das ist ja gerade meine Frage, wie kann man die
Eilbedürftigkeit begründen, wenn die Uni sagt, dass man ja die
Prüfungen unter Vorbehalt machen dürfte und sie bei Erfolg in
der Hauptsache anerkannt würden? Man möchte doch nur ein
Statement vom Richter, wie er wohl voraussichtlich in der
Hauptsache entscheiden würde, also ob sich das Warten lohnt.
Also ein Statement vom Richter gibts auf keinen Fall, weil der im normalen Verfahren die Akte erst anschaut, wenn sie dran ist, und genau das ist das Zeitproblem. Dafür gibt es aber Anwälte. Insb. auf Hochschulrecht spezialisierte Verwaltungsrechtler sind idR. kompetente Leute.
Die Begründung des Eilverfahrens ist im Verwaltungsrecht nicht sehr schwer. Allerdings habe ich vorhin mit § 80 V VwGO nicht ganz richtig gelegen, die Situation ist wohl doch schwieriger.
Da die Behörde gegen den Suspensiveffekt nicht vorgeht (was sie könnte), kommmt ein solches Eilverfahren nicht in Betracht. Ich fürchte daher, daß es in Deiner Situation gar nicht einmal die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes gibt.
Hallo Birthe,
zum juristischen Sachverhalt kann ich nichts sagen, aber vielleicht hilft Dir der folgende Tipp:
Wenn Du in einem Bundesland oberhalb des Weißwurstäquators lebst, hat Deine Uni höchstwahrscheinlich eine verfasste Studierendenschaft, also einen AStA. Zum Angebot der meisten ASten gehört auch eine kostenlose Rechtsberatung, und bei begründeten Streitigkeiten mit der Uni eine Übernahme sämtlicher Anwaltskosten. Der AStA der Uni Münster hat beispielsweise einen begnadeten Verwaltungsrechtler, der schon einige Klagen bis vors Bundesverwaltungsgericht gepaukt und dort auch gewonnen hat. Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall mal nachfragen, wofür zahlst Du schließlich den Semesterbeitrag…
Grüße
Matthias