Leider falsch, Raimund…
Frank hat absolut Recht.
Geschichtliches in kurzen Stichpunkten:
17.11.1881: Erste Kaiserliche Botschaft von Wilhelm I. zur sozialen Frage. Hier wurden Gesetzesentwürfe zur Unfallversicherung und Krankenversicherung der Arbeiter angekündigt. Die Kaiserliche Botschaft gab den letzten Anstoß zum Aufbau der ursprünglich von Reichskanzler Bismarck angeregten Arbeiterversicherung.
Als erstes Gesetz trat 1884 das gesetz betreffend die Krankenversicherung der gewerblichen Arbeit von 1883 in Kraft.
Ein Jahr später trat das Unfallversicherungsgesetz in Kraft und im Jahr 1891 das Gesetz betreffend die Invalidität und Alterssicherung.
Versicherungspflichtig waren alle Lohnarbeiter und die unteren Angestellten. Als Leistungen waren Erwerbsunfähigkeits- und Altersrente vorgesehen. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente setzte eine Zweidrittelinvalidität und die Erfüllung einer fünfjährigen Wartezeit voraus, die Altersrente eine 30jährige Wartezeit. Die Finanzierung erfolgte durch je zur Hälfte von den Versicherten und Ihren Arbeitgebern sowie durch den Reichszuschuss.
Reichsverordnung von 1911: Die letzte große und rechtsgeschichtlich modernste Kodifikation brachte mit der Einführung der Hinterbliebenenabsicherung einen großen sozialen Fortschritt. Weitere wichtige Neuerungen: Angestellte als eigenständige soziale Gruppe zwischen Arbeiterschaft und Beamtentum (Angestelltenversicherung).
1923: Zusammenfassung des zersplitterten Knappschaftswesens durch das Reichsknappschaftsgesetz.
16.07.1927: Integration der Arbeitslosenversicherung.
Im Jahr 1941 wurde die Krankenversicherung der Rentner eingeführt, wonach krankenversichert war, wer rentenberechtigt war.
Nach der totalen Niederlage 1945 stellte sich die Situation der rentenversicherung katastrophal dar: es gab allein 1,2 Mio Kriegerwitwen, 1,4 Mio Halb- und 60.000 Vollwaisen. Der Flüchtlingsstrom aus den verlorenen Gebieten belastete zusätzlich alle Zweige der Sozialversicherung und dabei besonders die Rentenversicherung. Der alliierte Kontrollrat bildete keine zentrale Administration im besetzten Deutschland, so daß es den Militärregierungen in den Besatzungszonen überlassen blieb, zusammen mit den weiterhin existierenden lokalen Leistungsträgern die bestehenden Sozialsversicherungsgesetze wenigstens notdürftig durchzuführen.
In den westzonen wurden auf diese Weise die wesentlichen Grundsätze der traditionellen deutschen Sozialversicherung beibehalten!!
Einen Sonderweg ging das in vier Sektoren geteilte Berlin, wo mit der Versicherungsanstalt Berlin ein einheitlicher Träger der Sozialversicherungszweige Krankeheit, Infall, Invalidität und Alter geschaffen wurde. Diese Einheitsversicherung sollte langfristig jedoch nur für die sowjetische Besatzungszone und dann für die DDR wirksam bleiben.
Weitere Reformen 1957, 1972 und 1992, die Inhalte kann ich auf Wunsch gerne nachliefern.
Konnte mich durch Deinen Artikel auch mal wieder richtig in das Thema einlesen.
Gruß
Jochen
