Ein Anstellungsverhältnis bei zwei Firmen möglich?

Hallo,

ich soll bei 2 Firmen arbeiten (beides OHGs - eine in Hamburg, eine in Kiel).
Schnittmenge is der Chef, bei beiden Firmen ist er einer der Teilhaber (stiller denke ich).

Jetzt suche ich ne Möglichkeit wie ich am besten bei beiden Firmen mit einer Anstellung arbeiten kann, damit ich keinen ärger bekomme falls eine Kontrolle kommt, und natürlich um LhSt zu sparen.

Gibts da eine Möglichkeit??

Gruß edisoned

Hallo edisoned,

grundsätzlich ist es kein Problem und auch zunehmend verbreitet, bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt zu sein. Voraussetzung ist – in diesem Fall kein Problem – dass Deine Arbeitsverträge das zulassen.

Ohne Experte im Steuerrecht zu sein, würde ich vermuten, dass Du durch diese Konstruktion keine Lohnsteuer sparen wirst. Sozialversicherungsbeiträge (dies ist mein Fachgebiet) jedenfalls nur dann, wenn es sich insgesamt um einen Minijob handelt. Einen davon als sozialversicherungspflichtig und einen als Minijob laufen zu lassen, kann ich jedenfalls bei der Verbindung der beiden Firmen nicht empfehlen: Sobald die Sozialversicherungsträger eine „Konzernverbindung“ wittern, steht schnell der Vorwurf der Schwarzarbeit (strafbar!) im Raum.

Herzliche Grüße
Ernst

Hallo,
komische Konstellation. I.d.R. wird ein Arbeitsvetrag nur mit einer Firma geschlossen und evtl. ein weiterer Einsatzort eingetragen. Ich sehe keine Möglichkeit bei beiden Firmen legal einen Arbeitsvertrag zu bekommen und damit noch Lohnsteuer zu sparen. Sicher geht ein AV bei Firma A und ein AV bei Firma B warum nicht? Solange alle Abgaben ordentlich abgeführt werden, aber sparen?..
Hoffe das hilft ein wenig weiter.
Gruß
susanne

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Hallo grundsätzlich denke ich kannst du sicher bei 2
Firmen arbeiten oder 5 (Tag hat aber nur 24std.) weil
das ja Steuereinnahmen bringt. Schnittstelle ist ein
Chef, gut Arbeitsvertrag musst du aber mit der
jeweiligen Firma machen. Oder über ein Aussenbüro die
gibt’s ja in Deutschland auch zahlreich. Oder übers
Ausland bzw da über ein Aussenbüro. Gedankenanstoss ich
kenn einen engländer der arbeitet in Holland und bezahlt
auf sein Einkommen 6% als Arbeitnehmer. Hoffe ich konnte
etwas weiterhelfen. Gruss ausgewandert06

Hallo,

ich bin leider kein Rechtsexperte, weiß aber, daß man nur einmal mit der Lohnsteuerklasse 1 arbeiten darf. Der andere Job läuft dann auf Lohnsteuerklasse 5. Bei der Einkommensteuererklärung werden ja alle Einkünfte addiert und dann die Freibeträge abgezogen. Dann bekommt man zuviel bezahlte Lohnsteuer zurück.
Die andere Möglichkeit besteht, dass Sie eine Firma 100% beschäftigt und an die andere ausleiht. Die Verrechnung sollen dann die beiden Firmen untereinander aushandeln.
Aber lieber mal einen Personaler fragen. Dieses Recht ist sehr komplex.

Grüße

Patric Seeger

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Hallo zurück,
tut mir leid, von steuerrechtlichen Fragen habe ich keine Ahnung, eher Erfahrungskenntnisse auf dem SV-Gebiet. Aber mir fällt kein Grund ein, warum es da Probleme geben sollte, wenn beide Jobs regulär angemeldet sind. Lediglich bei einer 400,-EUR-Stelle sind die Abgaben pauschaliert und geringer als bei einer Stelle >400,- EUR. Also mit dem Kosten sparen wird´s schwierig. Oder geht es um eine selbstständige Tätigkeit?
Gruß Anke

keine antwort möglich, da fehlen zu viele informationen

keine antwort möglich, da fehlen zu viele informationen

was denn zB?

Vielen Dank allen !!

LhSt Kl 5 is unintressant, dachte an Leiharbeiter oder etwas ähnliches (Kiel gemeldet, weitere Einsatzort Hamburg, die 2 Firmen rechnen untereinander mit Rechnungen ab)… Geht das?

@ausgewandert: den Wink mit den Außenbüros kapier ich nicht ganz… kannst mir mal bitte dataillierter erklären? (per mail?)

Hallo,

ich habe die Anfrage leider erst heute gelesen und muss gestehen, dass ich davon keine Ahnung habe. Sorry!

Gruß,

Kaze

Hallo,

solange die Firmen jeweils eigenständig sind, müssen beide Firmen die normale Sozialversicherungsbeiträge für Sie zahlen. Sollten die Beschäftigungen geringfügig entlohnt sein (also bis 400 EUR Brutto), werden diese aufeinander angerechnet und sie werden versicherungspflichtig in der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitsförderung und Pflegeversicherung). Wie Sie die Lohnsteuer umgehen können ist mir nicht geläufig. Mein Feld ist eher die Sozialversicherung… :wink:

Freundliche Grüße

SandraT