es handelt sich um 1900 erstelltes Nebengebäude, das in L Form auf zwei Grundstücken erbaut ist. Jetzt will
der eine Eigentümer seinen Anbau wegen Baufälligkeit abreißen. das Dach des restlichen Gebäudes wäre dann offen. kann er verlangen, dass alles abgerissen wird oder muss er das Dach des stehengebliebenen Teils absichern ?
kann er verlangen, dass alles abgerissen wird
Nein, das ist fast ausgeschlossen.
oder muss er das Dach des stehengebliebenen Teils absichern ?
Das kann sein .
Zur genaueren Antwort müsste man den Grenzverlauf kennen.
Ich nehme an, es gibt eine Grenzwand, die halb und halb auf beiden Grundstücken steht.
Oder ist die gesamte Wandseite ab Erdreich bis zum Dachfirst nach dem Abriss offen.
Das kann ja kaum sein.
Erdgeschosswand bleibt stehen. Nur im Dach ist nun ein Dreieck offen ?
Am besten wäre Foto oder Skizze der Gebäude vor und nach dem geplanten Abriss.
In Betracht kommen die BGB § aus dem Nachbarrecht, § 921, 922 und 1004.
MfG
duck313
Hallo,
warum:
Oder ist die gesamte Wandseite ab Erdreich bis zum Dachfirst nach dem Abriss offen.
Das kann ja kaum sein.
sollte dem nicht so sein ??
Du vergisst wohl, das die Leute früher anders gedacht haben als heute.
Da wurde noch gemeinschaftlich gehandelt.