Ein/Ausreise-Modalitäten als Bürg. d. BRD nach DDR

Hey,

vielleicht treff ich ja hier den ein oder anderen Zeitzeugen der mir bei der Recherche behilflich sein kann…

Wenn man als Bürger der BRD die DDR besuchen wollte, was musste man da beachten?

Musste man bestimmte Papiere einholen?

Wäre schön, wenn mir jemand den genauen Ablauf einmal erklären könnte…

Ich meine den Zeitraum von Mitte 88 bis november 89…

Wie wurde die Ausreise Kontrolliert, wenn man als West-Bürger wieder nach Hause wollte?

Gab es auch Grenzübergänge die das alles etwas Lasch gesehen haben bei den Kontrollen?

Bin über jede Hilfe dankbar!!

Kann das leider nicht mehr so genau sagen, weiß aber noch, das alle Daten genau angegeben werden mussten, also wer soll besucht werden , wo und wie lange.

Es gab keinen Grenzübergang an dem , lasch, kontrolliert wurde.
Am schärfsten waren die Frauen, aber auch mit Nylon-Artikeln am bestechlichsten.
Eine blöde Bemerkung oder auch ohne jeden Grund wurde das Auto zerlegt, aber richtig und vor allem auf der Rückfahrt.

das sollte erst mal soweit reichen, will ja keinen Roman schreiben.

fg Longwolf

Hallo,
Wenn man von einem Besatzerregime- hier Trizone- in das andere Besatzerregime- hier Ostzone- reiste, war es wie überall auf der Welt mit Kontrollen verbunden, hier sogar mit Sichtkontrollen und Durchsuchung im Gepäck/Kofferraum, teilweise als Schikane.
Bei der Einreise in die russische Besatzungszone, also Mitteldeutschland und nicht wie irrtümlich immer als Ostzone bezeichnet, mußte zusätzlich noch ein Zwangsumtausch in Höhe von 25,00 Mark im Verhältnis 1:1 umgetauscht werden. Also eine Mark des Besatzergeldes, hier DM, der BRD gegen eine Mark des Besatzergeldes, hier Mark, der DDR.
Die irrtümliche Bezeichnung Ostzone ist ein Schimpfwort, daß von westdeutschen Dummköpfen aus der Trizone geprägt wurde und dieses auf der Grundlage eines eingebildeten Alleinvertretungsanspruches für das Deutsche Reich.
Aber diesen Zahn hatte Ihnen Ihr so genanntes Bundesgrundgesetzgericht, umgangssprachlich Bundesverfassungsgericht genannt, -weil Grundgesetz für die BRD und keine Verfassung bis heute vorhanden ist- in 1973 gezogen, in dem festgestellt wurde, daß die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.

Beste Grüße
J.B. aus Groß-Berlin