Ein Auto privat beim Händler gekauft was nun?

Hallo, ich habe mir vor 6 tagen einen 3er (320i) bmw touring bj 2002, automatik, 170 ps, bei einem händler gekauft. der händler hat den wagen im auftrag eines kunden verkauft. ich habe eine probefahrt gemacht, allerdings nur dort im industriegebiet, weil wohl keine roten nummern vorhanden waren. als ich dann zu hause war, stellte ich nach einigen tagen fest das der wagen etwas stottert, wenn ich langsam los fahre und dann abbremse. deshalb war ich heute, also 6 tage später bei der kfz werkstatt meines vertrauens und hab den wagen mal checken lassen.

nun kommt hier einmal die mängelliste:

Stoßdämpfer vorne

Querlenker Lagerung hinten

Automaikgetriebe Ölwannendichtung

Bremsscheiben und Klötze vorne und hinten

Xenonumrüstung keine ABE

das dieses auto eine umrüstung auf xenon hatte wusste ich z.b. gar nicht. ich dachte das diese vom werk aus einfach drin sind.

dann stand in der anzeige im internet auch noch das tüv und au neu sind. das stimmt aber nicht, sondern in 7 monaten müsste ich wieder zur HU. das war der erste diskussionspunkt zwischen mir und dem händler. trotzdem habe ich den wagen mit genommen. als ich dann aber heute die mängel aufgeführt bekommen habe, musste ich mich erst mal setzen.
ich rief sofort den händler an und berichtete von den vielen mängeln. der sagte mir das er das alles beheben könnte und das seine werkstatt (Meisterwerkstatt) auch günstiger wäre als alle anderen. darauf hin sagte ich zu ihm das ich die mängel gerne behoben hätte und nicht zahlen möchte. da sagte er, das könne er nicht machen weil ja keine garantie oder gewährleistung drauf wäre. dann habe ich von mir aus einen kompromiss vorgeschlagen und sagte das ich für die die verschleissteile aufkomme. die da wären klötze und scheiben. und das die anderen reperaturen dann doch bitte auf seine rechnung gehen. das hat er nicht eingesehen. nun fahre ich morgen hin und werde wohl oder übel vom kauf zurück treten. es sei denn es gibt noch eine lösung, die ich gerne von euch hören würde.
denn es wäre mir lieber wenn ich den wagen behalten könnte ohne großen aufwand.

ich bin mir 100% sicher das der händler von diesen mängeln wusste. denn er fuhr den wagen vorher. so steht es im brief. ich denke das es eine abzocke war und er mit absicht den wagen so verkauft hat und nicht als normaler händler mit garantie und gewärleistung!
am telefon sagte er mir, oh das wusste ich wirklich nicht. dann sagte ich zu ihm das er den kunden, (also sich selbst) schon mal anrufen, und ihm sagen kann das ich den wagen morgen zurück gebe. für wie blöd hält er mich??? nur weil ich den wagen über die bank finanziere, heißt das noch lange nicht das ich nicht in dem brief nach namen der vorbesitzer gucke. der wagen ist komplett scheckheft gepflegt von anfang an. deswegen habe ich das mit den 7 monaten tüv so hin genommen.
was kann ich jetzt am besten machen ohne viel geld auszugeben und den vielleicht doch behalten? muss er den wagen überhaupt zurück nehmen?
das einzige klein gedruckte was in diesem kaufvertrag steht ist folgendes:
der verkäufer versichert, das das fahrzeug incl. zusatzausstattung und zubehörin seinem eigentum steht und frei von rechten dritter ist. bis zur vollständigen kaufpreiszahlung bleibt das fahrzeug im eigentum des verkäufers. die hinweise zum kaufvertrag haben die parteien zur kenntnis genommen.

sonst steht da nur die bezeichnung vom auto drin mit gelaufenden km (139000), erstzulassung datum , uhrzeit und das ich die tüvbescheinigung,und den brief bekommen habe. der ja nun schon bei der bank ist. ach ja, und natürlich der preis vom wagen. 6790 euro.
dasteht also auch nicht das er gar keine gewärleistung gibt. hab ich jetzt anspruch oder nicht???
denn wenn es nicht so ist, dann geht der wagen morgen komplett zurück!

Hallo Rita,

ich glaube, das sind eher Fragen für das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“. Vielleicht tummelt sich ja dort jemand, der im Vertagsrecht firm ist.

LG, rollifern

Hai!

dasteht also auch nicht das er gar keine gewärleistung gibt.

Das wäre gut für dich.

hab ich jetzt anspruch oder nicht???

Eine Rückgabe wage ich zu bezweifeln.

Hier ein wenig Lektüre:
http://www.automobilkanzlei.de/weitere-einzelheiten-…
http://www.automobilkanzlei.de/weitere-einzelheiten-…

Der Plem

Hallo!

Schlage ihm eine für Dich kostenneutrale Rückabwicklung des KAufvertrages vor.

Geht er darauf nicht ein, übergebe die Sache einem Rechtsanwalt.
Wenn er sogar im Brief steht, kommt er meiner Einschätzung nach aus der Sache nicht heraus.
Viele Fähnchenhändler versuchen zwar den Dreh mit dem Verkauf „im Kundenauftrag“, aber kommen damit letztendlich nicht allzu oft durch.
Oder hat irgendjemand hier schon mal ein Auto über einen Händler auf diese Weise VERkauft…?

Gruß,
M.

Hallo Rita,

sei mir bitte nicht böse, aber wer ein doch schon etwas älteres Auto kauft, ohne es vernünftig zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, muss halt mit späteren Kosten leben.

dann stand in der anzeige im internet auch noch das tüv und au
neu sind.

Ich gehe mal davon aus, dass Du diese Angabe gespeichert hast, um sie ggf. noch in mehreren Monaten belegen zu können?!

… weil ja keine garantie oder gewährleistung drauf wäre

Hat er die Gewährleistung (bzw. Sachmangelhaftung) im Kaufvertrag wirklich nicht ausgeschlossen?

denn es wäre mir lieber wenn ich den wagen behalten könnte
ohne großen aufwand.

Dass die Kosten, um alle genannten Punkte selbst in einer freien Werkstatt zu beheben, grob geschätzt die Hälfte des Kaufpreis ausmachen, ist Dir aber bewusst?

Viel Erfolg bei der Sache
Guido

Hallo,

grundsätzlich:

warum nutzt man nicht eine amtlich anerkannte Sachverständigenorganisation zur Gebrauchtwagen-Überprüfung. Hier wird das immer wieder breitgetreten (u. a. von mir), das kostet so viel wie eine Brotzeit für drei Leute, und rettet die Tausender.

Ich z. B. biete jedem Kunden eine Probefahrt zum Gebrauchtwagen-Check beim SV seiner Wahl explizit an, um mir den Ärger von vorn herein zu ersparen. Aber ich muss den Käufern ja auch am Sonntag in der Kirche wieder in die Augen sehen können ;~)

Aus oberflächlicher Betrachtung vermute ich, dass der Händler einer jener ist, die den Gebrauchtwagenhändlern ihr Image verschaffen.
Klingt alles höchst unseriös.
Rechtsschutz? Dann angreifen…

Grundsätzlich sind die E46 gute Autos, habe wirklich viele in der Kundschaft. Aber die 6-Zylinder sind weder sonderlich sparsam, noch extra billig im Unterhalt. Wenn die Finanzen eng sind, eher nicht das Auto der ersten Wahl, so allgemein…

Zu den Fehlern: Hinterachse sind bestimmt die Längslenker-Lager, die sind ab 150’km oft defekt, kein allzu großes Drama.
Xenon muss rückgerüstet werden, Kleinkram.
SD der VA kann man auch einfach erneuern.
Ölwannendichtung…? Dieses Problem kenne ich nicht, genau hinsehen, ob der Ölverlust nicht von „weiter oben“ kommt.
Egal, woher: wenn die Dichtung gewechselt wird, unbedingt das Getriebeölsieb und das Öl (vollständig, man sollte wissen, was man tut!) mit wechseln. Erhöht die Lebensdauer des Getriebes ganz erhablich!

Grundsätzlich würde ich versuchen, den Preis noch zu drücken. Leider wissen wir weder diesen, noch die Laufleistung… so könnte man eher einschätzen, ob Schnäppchen oder Link.

Grüße
formica