Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Zeitraum oder Enddatum?!?

Hallo liebe Experte,

was ist wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Angabe von Zeitraum oder Sachgrund abgeschlossen wird. Z.B. Es steht: " das Arbeitsverhältnis ist befristet ". 

Gilt der dann trotzdem als befristet oder ist der dann unwirksam oder somit dann als unbefristet?

danke im Voraus.

Hallo,
ausschlaggebend ist der genaue Wortlaut im abgeschlossenen Arbeitsvertrag.
Bei befristeten Arbeitsverträgen ist das Ende der Beschäftigung genau zu definieren.
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann auch nicht mehrmals verlängert werden.
Konsultiere einen Fachanwalt für Arbeitsrecht falls Du rechtliche und finanzielle Interessen hast.
Es gibt auch eine kostenlose Rechtsauskunft.
Im Arbeitsvertrag sind zwingend zu fixieren: - Arbeitsaufgabe
                                                                     - Arbeitszeit
                                                                     - Arbeitsort
                                                                     - Vergütung (Arbeitsentlohnung)
Eventuell existiert ja ein Tarifvertrag für die betreffende Branche.
Alles Gute

Knapp vorbei ist auch daneben

Hallo,

Hallo,

ausschlaggebend ist der genaue Wortlaut im abgeschlossenen
Arbeitsvertrag.

Falsch. Befristung und evtl. Gründe können auch in einer sog. Nebenabrede niedergelegt sein (ErfK, Müller-Glöge, § 14 TzBfG, Rn. 115)

Bei befristeten Arbeitsverträgen ist das Ende der
Beschäftigung genau zu definieren.

Dies kann ein Datum sein, aber auch nur ein bei Vertragsabschluß noch nicht zwingend datierbarer Umstand (zB Elternzeit, Haushaltsmittel)

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann auch nicht mehrmals
verlängert werden.

Falsch. Eine Befristung mit Sachgrund kann theoretisch unendlich verlängert werden, solange die Sachgründe vorliegen oder aber neue Sachgründe genannt werden.
Eine Befristung ohne Sachgrund kann in den Grenzen des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG verlängert werden.

Konsultiere einen Fachanwalt für Arbeitsrecht falls Du
rechtliche und finanzielle Interessen hast.

Das ist in der tat anzuraten.

Es gibt auch eine kostenlose Rechtsauskunft.

Ach ja ? Wo denn ?

Im Arbeitsvertrag sind zwingend zu fixieren: - Arbeitsaufgabe

      - Arbeitszeit

      - Arbeitsort

      - Vergütung (Arbeitsentlohnung)

Was soll das ? Auch ohne diese Angaben kann eine Befristung rechtsgültig sein.

Eventuell existiert ja ein Tarifvertrag für die betreffende
Branche.

Dann ist erst mal zu prüfen, ob Tarifbindung vorliegt.

Alles Gute

Nicht unbedingt mit Deinen Tipps.

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