Uff… das ist ja echt happig! Und ausgerechnet Quelle gehört zu den „Unnachgiebigen“
Als ich Schuldenbereinigung via Anwalt gemacht habe, waren die die Einzigen, die die volle Summe wollten und sich nicht mit nur einem Teil zufrieden geben wollten. Haben aber zu Ratenzahlung widerwillig eingewilligt…
Bleibt Dir nur noch Schuldenberatung und ggfs. Insovlenzantrag stellen. Bei so einem Betrag sind die beste Anlaufstelle. Bei Privatinsolvenz bezahlst Du einen best. Betrag im Monat ab und das ca. 6 Jahre. Danach nichts mehr. Aber es wäre auch ganz gut sich von einem Anwalt beraten zu lassen, ob Du nicht das Geld von Deinem Ex irgendwie wieder holen könntest, zumindest ein Teil davon. Ich gehe davon aus, dass Ihr Euch nicht mehr versteht und er ablehnt auszuhelfen oder? Bekommst Du ALG II ?
Bis Du einen Termin bei der Schuldenberatung bekommst, würde ich Anwalt von Quelle Email schreiben, dass Du zwar zahlungswillig, aber -unfähig bist und eine Auflistung mit Einnahmen/Ausgaben angibst. Wenn Du ALG II bekommst, hilft Dir da evtl. das Amt weiter bzgl. Anschreiben… je nach Berater und Verständnisgrad 
Musst halt ein bissl schleimen, auf die Tränendrüse drücken… „ich armes Opfer usw“… ich weiß, ist Mist, aber oft hilft’s
Ist wirklich ne ***** Situation…
Übrigens, einfach bei einem Anwalt anrufen, erklären und sagen, dass Du mittellos bist. Es gibt auch Beratungshilfe, die vom Gericht bezahlt werden (evtl. beim Gericht anrufen und fragen was für Möglichkeiten es gibt). Da bezahlt man nur 10,-- . Hat ich auch gemacht letztes Jahr, ohne Probleme bekommen. Gericht hat mein Fall angehört, meine Miet- und Verdienstbescheinigung angeschaut und meinte „na das ist doch klar, dass Sie Anspruch drauf haben“ !!
Und das Gleiche gilt auch jetzt, wo ich dabei bin mich scheiden zu lassen…
es geht um ne summe… von knapp 16.000
beim versandhaus quelle… lief bis jetzt über 3 versch.
inkassos und nun übern so nen anwalt …
ja bekomme ALG2 und kindergeld…
hab zum ex jahreeeeelang schon keinen kontakt mehr…
viel an abzahlung kann man da nicht leisten…
hoffe mein anwalt kann mir weiterhelfen…
nächste woche muss ich ne EV beim gerichtsvollzieher abgeben…da gibt es wohl jetzt nix mehr mit denen zu verhandeln… zumal die sich wohl auch nicht auf 20 euro im monat einlassen würden…bei der riesen summe…
blöde wäre es auch zu zahlen auf einer art… denn es wären abzahlungen von schulden vom ex…
habe hier auch noch 5 kids wohnen und die kosten auch …
was mich wundert iss allerdings… 2005 bevor ich hier eingezogen bin… hat die vermietergesellschaft ne schufaprüfung gemacht … stand wegen quelle nicht drin… und der ganze mist fing 1993 an… das er nicht mehr zahlte… 1996 kam was vom gericht…
normal hätte ich ja drin stehen müssen… mit der megasumme
aber nach der ev werd ich drin stehen…
und wenn dann evt.noch ne kontopfändung kommt…kann ich wohl ganz einpacken…
hab schon viel mist in meinem leben gehabt… aber das iss jetzt die krönung ----
Hmm… erst mal, hier ist meine Privataddy, denn es ist doch etwas lästig laufend via Forum zu schreiben *gg* [email protected] oder skype vikkii01 oder Facebook …
Also bei Lohnpfändung steht Dir ein Mindestsatz zu und da Du vermutlich eh nicht mehr bekommst, können sie eh nicht viel abziehen…
Also das Ganze ist echt komisch… Solche Zeitabstände dazwischen, und Kuddelmuddel… vllt. entdeckt ein Anwalt etwas, das Dich rettet i.wie… weil da stimmt hinten und vorne was nicht…
Darf ich fragen, ob das 5 eigene Kinder sind?
Schreib die an und verlange den Nachweis dass die beauftragt sind…Ich denke mal wir reden hier von Quelle.
Wenn das Inkasso nicht nachweisen kann, oder will dass sie vom GL. beauftragt sind, dann haben die auch kein recht irgend was von dir zu fordern. In gegenteil das ist dann Betrug.
Wen die eine Vollmacht des Gläubigers vorlegen, so heißt das auch noch nichts, denn nach der Insolvenz von Quelle ist nicht mehr ein Inkasso oder sonst wer zuständig sondern ausschließlich der Insolvenzverwalter und nur der ist berechtigt geld zu empfangen. Üblicher weise beauftragen Insolvenzverwalter kein Inkasso sondern wickeln das selbst ab.
Also prüf das mal genau nach
über inkasso läuft ja jetzt nicht mehr …sondern über ne SA kanzlei in düsseldorf…
müssen die dem gerichtsvollzieher nicht schon nach gewiesen haben…das die beauftragt worden sind???
hab mit meiner anwältin getelt… sie meint aus der nummer käme ich nicht mehr raus… und soll gegebenfalls insolvenz machen…
Unfug !!!
Inso ist das letzte Mittel und klar das der Tip vom Anwalt kommt weil der verdient daran.
(oder sind da noch mehr schulden? )
Mach EV und das versuch vergleich so wie ich geschrieben habe. Nach Abgabe der EV kannst du gerne mit Insolvenz drohen, aber das ist wirklich das aller letzte Mitten.
neee da sind nicht noch wirklich mehr schulden…
nur kleinscheiss der aber bezahlt wird …
was iss denn besser…die selber anzutippen wegen nen vergleich …oder über ne schuldenberatungsstelle?
hoffe ich bekomme von denen nach der ev keine kontopfändung… iss noch mehr ärger dann…
denke mal nicht… das alg2…kindergeld…und kindesunterhalt pfändbar iss… die arge rechnet kindergeld und unterhalt auf das alg2 an… also es wird mir von der arge abgezogen…
nur…wenn die es machen…hab ich die laufereien …und den ärger…zumal meine bank auch noch 35 km entfernt iss …
ne insolvenz möchte ich auch vermeiden…das mit dem vergleich iss schon besser…
je schneller …und weniger ich zahlen muss …umso besser…
und so schneller die sache vom tisch iss und der titel wieder weg iss…um so noch besser…
und mit schufaeintrag mit so ner horrorsumme …hat nachteile…
zum glück ziehe ich in nächster zeit nicht um…da viele vermitter ja meinen…wer in ner schufa steht …kann keine miete zahlen usw usw…
alles vorurteile halt …leider
es gibt leute die können nunmal nicht wirklich was dazu…das sie schulden haben…
Hallo,
leisten Sie die EV für die Schulden, Sie werden das Ganze garnicht mehr voneinander trennen können, da Ihr Freund auf Ihren Namen bestellt hat und Sie dafür auch Ihren Namen gegeben haben.
Danach suchen Sie eine Schuldnerberatung auf und die helfen Ihnen dann weiter. Sie werden um eine Privatinsolvenz nicht umhinkommen.
Wir hoffen wir konnten helfen.
Hallo,
da rauszukommen ist schwierig,wenn nicht gar unmöglich. Wenn die Forderungen tituliert sind, kann man sie kaum mehr angreifen. Wenn der Gerichtsvollziehr kommt, ist die Forderung tituliert. Dagegen kann man nur noch vor Gericht klagen. 99,99 Prozent aller Klagen gegen eine titulierte Forderung scheitern. Du hättest gegen die gerichtlichen Mahnbescheide Widerspruch einlegen sollen. Dann wäre es zu einer gerichtlichen Überprüfung der Forderungen gekommen. Ratenzahlung anbieten bedeutet, man erkennt die Forderung an. Raten zu zahlen auch. Dann hat man keine Chance mehr.
Ich weiß nicht wie hoch die Schulden sind. Aber bei 5 Unterhaltsverpflichtungen für Kinder gibt es in der Regel kein pfändbares Einkommen. Ich weiß nicht, wovon du lebst. Vielleicht von Hartz IV. Dann ist ohnehin nichts zu holen.
Ich empfehle den Gang zur Schuldnerberatung (nur kostenlos). Evtl. ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren angezeigt.
Adressen von Schuldnerberatungsstellen gibt es unter www.forum-schuldnerberatung.de
Viele Grüße
Micha