Schönen Abend,
ich möchte euch folgende Situation vorstellen:
Gegeben sei eine normale Straße, an dessen Rand eine Betonmauer entlang führt. Kommt ein witziger Maler vorbei und malt ein Mauerstück derart an, dass es aussieht, als wäre dort eine Abzweigung von der Straße; sprich eine Art Panoramabild, dass es so aussieht, von der Straße würde eine Abzweigung zwischen diesen (nur aufgemalten)Durchgang der Mauer führen würde. Ich hoffe, man weiß was ich meine.
Weiter angenommen, ein vorbeikommender Autofahrer fällt darauf rein, biegt von der graden Straße ab und knallt voll in das auf die Mauer gemalte Bild.
Wie würde das rechtlich zu bewerten sein?
Herzliche Grüße
Jerry
Gegeben sei eine normale Straße, an dessen Rand eine
Betonmauer entlang führt. Kommt ein witziger Maler vorbei und
malt ein Mauerstück derart an, dass es aussieht, als wäre dort
eine Abzweigung von der Straße; sprich eine Art Panoramabild,
dass es so aussieht, von der Straße würde eine Abzweigung
zwischen diesen (nur aufgemalten)Durchgang der Mauer führen
würde. Ich hoffe, man weiß was ich meine.
Weiter angenommen, ein vorbeikommender Autofahrer fällt darauf
rein, biegt von der graden Straße ab und knallt voll in das
auf die Mauer gemalte Bild.
Wie würde das rechtlich zu bewerten sein?
Als eine Verletzung sämtlicher Copyrights der Warner Brothers.
lol!
Dea
Hi,
mir fällt dazu das StVG ein:
§ 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
…
(2) Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber
…
3.zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
…
(4) Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt
…
Die Fahrerlaubnis hätte wohl nicht erteilt werden dürfen.
Gruß Stefan
ich möchte euch folgende Situation vorstellen:
Gegeben sei eine normale Straße, an dessen Rand eine
Betonmauer entlang führt. Kommt ein witziger Maler vorbei und
malt ein Mauerstück derart an, dass es aussieht, als wäre dort
eine Abzweigung von der Straße; sprich eine Art Panoramabild,
dass es so aussieht, von der Straße würde eine Abzweigung
zwischen diesen (nur aufgemalten)Durchgang der Mauer führen
würde. Ich hoffe, man weiß was ich meine.
Weiter angenommen, ein vorbeikommender Autofahrer fällt darauf
rein, biegt von der graden Straße ab und knallt voll in das
auf die Mauer gemalte Bild.
Wie würde das rechtlich zu bewerten sein?
Herzliche Grüße
Jerry