Ein Eheliches Kind

Meine Freundin ist noch verheiratet und ist von mir Schwanger, somit wird es ja ein eheliches Kind. Wer wird als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wenn sie nicht sagen möchte wer der Vater ist? Sie lebt aber im Trennungsjahr.

Hallo Sogno1,
als Vater wird von Amts wegen der Noch-Ehemann eingetragen, das würde sogar passieren, wenn die Ehe bereits geschieden wäre (dazu gibt es eine genau amtliche Zeitangabe, wielange nach der Scheidung das passiert). Es muß dann eine Vaterschaftsanfechtung erfolgen. Dazu am besten mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, die die genau erforderlichen Schritte aufzeigen und gemeinsam mit Euch anregen können.
MfG LM

danke schön

Hallo,

Meine Freundin ist noch verheiratet und ist von mir Schwanger,
somit wird es ja ein eheliches Kind.

Rein rechtlich schon.

Wer wird als Vater in die
Geburtsurkunde eingetragen wenn sie nicht sagen möchte wer der
Vater ist? Sie lebt aber im Trennungsjahr.

Der Ehemann. Der wird aber wohl die Vaterschaft anzweifeln, da er vermutlich keine Lust hat für ein fremdgezeugtes Kind zu zahlen.

Tja, und dann wird’s vermutlich teuer für die Mutter. Die Kosten für den Vaterschaftstest und u. U. Prozessbetrug, Urkundenfälschung o. ä.
Letzteres vor allen Dingen, wenn sie Unterhaltsvorschuss vom Staat kassiert und fälschlicherweise angibt, dass der Vater unbekannt ist.

Wenn der Nochehemann Dich kennt, gibt er Dich als wahrscheinlichen Erzeuger an und dann gibt es teuere Vaterschaftstest und viel Ärger für Dich.

Sollte der Ehemann inzwischen schon Unterhaltsleistungen für das Kind erbracht haben, kann er sich das vom biologischen Vater wieder hereinklagen.

Und wer denkt übrigens bei der ganzen Schwindelei ans Kind? Das Kind hat auch Rechte und zwar das Recht auf einen Vater, wenn es ihn gibt.

Für was soll es gut sein, den Vater zu verschweigen? Willst Du Dich vor Zahlungen drücken? Hat der Exmann mehr Geld, so dass man ihn besser schröpfen kann?

Es gibt schon Leute die haben Ideen, wo sich jeder normale Mensch an den Kopf fasst.

Gruß
Ingrid

Moin Grußloser,

Meine Freundin ist noch verheiratet und ist von mir Schwanger,
somit wird es ja ein eheliches Kind.

war bei mir auch so, nur umgekehrt, meine Ex war noch nicht von mir geschieden, aber schon von ihrem neuen schwanger.
Die Scheidung zog sich hin, sodaß der Entbindungstermin vor dem Termin der Scheidung lag.

Wer wird als Vater in die
Geburtsurkunde eingetragen wenn sie nicht sagen möchte wer der
Vater ist? Sie lebt aber im Trennungsjahr.

Geht zum Jugendamt, es geht auch in getrennten Terminen.
Dort gebt ihr an, daß das Kind von Dir ist und der Nochehemann bestätigt das. Anders geht es wohl nicht, sie muß schon sagen, wer der Vater ist.
Hat bei uns drei Unterschriften gekostet und viel Aufhebens erspart.
Das geht seit, ich glaube, 2001 problemlos, auch wenn das trotzdem einige Sachbearbeiter immer noch nicht wissen.

Andernfalls wird es wirklich kompliziert und kann auch (ziemlich) teuer werden. Wenn der Nochehemann aus Freck angibt der Vater zu sein, kannst Du Dich auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln, Du hast keinerlei Rechte (allerdings auch keine Plichten) dem Kind gegebüber. Selbst ein genetisches Gutachten, daß bestätigen würde, daß Du der Vater bist, wird Dir dann nichts nutzen.

Gandalf

Hallo Larimar,

ein Freund von mir hat gerade ähnliche Situation und um den ganzen Gerichtskram um das Recht des Kindes hinterher zu vermeiden, ist es wohl ausreichend, wenn man a) vor der Geburt die Scheidung einreicht und b) der leibliche Vater beim Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung unterschreibt. . . . ansonsten wie von Dir geschrieben.

Gruß,
Alexandra

Hallo Gandalf,

Andernfalls wird es wirklich kompliziert und kann auch
(ziemlich) teuer werden. Wenn der Nochehemann aus Freck angibt
der Vater zu sein, kannst Du Dich auf den Kopf stellen und mit
den Beinen wackeln, Du hast keinerlei Rechte (allerdings auch
keine Plichten) dem Kind gegebüber. Selbst ein genetisches
Gutachten, daß bestätigen würde, daß Du der Vater bist, wird
Dir dann nichts nutzen.

das stimmt heutzutage nicht mehr. Auch der Mann der meint der Vater zu sein kann klagen.

Hier der Originalbericht eines um seine Vaterschaft kämpfenden Mannes aus einem anderen Forum:

_Moin

Gestern hatte ich meine erste verhandlung vorm AG.

Kurz: nicht ehelicher vater, mutter sorgerecht und sie hat meiner vaterschaftsanerkennung nicht zugestimmt. Mein sohn ist 3 jahre alt. Erst seid dem er 18 monate alt war gab es intensiven kontakt. seid mehr als 5 monaten verweigert mutter wieder den umgang.

Gestern behauptet die mutter vorm familiengericht in der verhandlung, das ich nicht der vater sei und das sie in der gesetzlichen empfängnisszeit überhaupt keinen GV mit mir hatte. Ein anderer mann sei der vater, den namen will sie aber nicht nennen.

Der richter hat ein abstammungsgutachten angeordnet und ihr sogar zwangsgeld angedroht. Damit hat sie wahrscheinlich nicht gerechnet, sie dachte das es nur mit ihrer zustimmung zu einem V-test kommen kann.

Naja, das ergebniss wird nun beweisen das ich der vater bin und das sie gelogen hat. Weiss jemand ob sie für ihre falschausage bestraft wird?_

Gruß
Ingrid
(die hofft, das mit dem HTML hinbekommen zu haben.

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