Ein Ehepaar legt im Testament fest, das eine Nichte Alleinerbin werden soll. was wird mit dem Vermögen welches nach dem Tot eines Ehepartners erwirtschaftet wird. Erbt die Nichte dieses Vermögen auch wenn der andere ehepartner stirbt, oder wird dieser Teil auf die Erbfolge ( Geschwister) aufgeteilt
Wenn sich Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben und der Überlebende einen Schlusserben also die N. einsetzen, dann gilt diese Verfügung immer auf den jeweiligen Todesfall und den dann jeweils vorhandenen Nachlass, egal ob vermindert oder erhöht.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.
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