Bei einem zusammen veranlagten Ehepaar hat ein Ehepartner eine sv-pflichtige Arbeitsstelle, der andere nur einen Minijob. Muss der Minijobler auch eine Anlage N ausfüllen ? Oder wo wird der Minijob angegeben ?
wenn es ein echter Minijob ist, braucht er nicht angegeben zu werden!
E.
Ja, es handelt sich um einen pauschal versteuerten Minijob. Heißt daß, in diesem Fall gar keine Anlage N für den Ehepartner ausfüllen ?
Wird sich das Finanzamt nicht wundern, wenn das eine Einkommen für die Familie doch etwas gering ist ?
Ja, es handelt sich um einen pauschal versteuerten Minijob.
Heißt daß, in diesem Fall gar keine Anlage N für den
Ehepartner ausfüllen ?
Falls es ein vom Arbeitgeber pauschal versteuerter Minijob ist,
muss und kann man ihn nicht in der Steuererklärung angeben. - kein Feld dafür vorhanden.
Wird sich das Finanzamt nicht wundern, wenn das eine
Einkommen für die Familie doch etwas gering ist ?
Falls es nachfragt, wovon die Familie gelebt hat - solche Nachfragen kommen gelegentlich vor - kann man den MJ immer noch nennen, und es gibt ja auch Belege dafür (Abrechnung des Arbeitgebers, Kontoauszüge).
Gruß JK