wie gesagt ein nachbar hat ein sondernutzungsrecht von einem teil vom garten. er hat sich dort eine hütte errichtet (gartenwerkzeuge) wirklich klein..
wege angelegt…terasse einen recht grossen aus holz angelegenten pavillion mit erhöhten holzboden…
nu ist das thema mein nachbar (ein andere) wollen einen balkon, okay nicht grade klein 3,7mal3 meter, nu stört er sich an der breite will uns auf 3 meter beschschrenken statt der 3,7 weil ich wir könnten ja in sein garten kucken! davon ganz ab das könnte ich auch so immer noch wenn ich einen pottwall in der sonne sehen will, aber das will ich nicht wirklich es geht mir um die fläche wenn man im sommer besuch hat um genügend sitz möglichkeiten zu haben und um sich den rand ( hinter der brüstung) nett zu gestallten…
jetzt stellt sich mir die frage da er zb. seinen zugang aus der wohnung schwarz gebeut hat ob ich ihn auf diesem wege oder wegen der wege terassen sofern er keinen beschluss hat unter druck setzen kann!? endweder du sagst ja gibst dein HANS OTTO oder die und das muß wech!!! such es dir aus.
gruss stabler017