… bekommen und sich davon ein einfamilien haus gekauft natürlich in der ehe .hat der andere elternteil ein anspruch drauf?danke.
Hmmm… Das ist ja eher eine familienrechtliche Frage.
Also nach dem Bundesgerichtshof fällt ein Schmerzensgeld in den Zugewinnausgleich (bei Scheidung). Diese Ansicht wird aber stark kritisiert, weil das Schmerzensgeld ja kein Vermögenserwerb ist, der im Rahmen der Ehe stattgefunden hat bzw. hierin seine „Ursache“ hat. Das Schmerzensgeld gleich vielmehr eigene persönliche Leiden aus, auf die der Ehepartner keinen zugriff haben sollte. Nachdem vorliegend aber ein Surrogat (Ersatz) angeschafft wird und der eine Elternteil möglicherweise aus Vermietung Einnahmen hieraus zieht, würde ich sagen, dass zumindest die Mieteinnahmen in den Zugewinn fließen. Ist aber eine schwierige Frage bei der man die Rechtsprechung überprüfen müsste. Such dir mal einen RA für Familienrecht und lass Dich im Rahmen einer Erstberatung beraten (kostet nicht die Welt; aber vorher klären!).
Grüße Olli