Ein Elternbeiratsmitglied wurde beurlaubt,

… weil die Mutter, die das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen hat, dies der Klassenlehrerin mitteilte. Diese beurlaubte dann das Mitglied. Wird der Elternrat nicht durch die Elternschaft gewählt oder kann man ohne Sorgerecht auch nicht im Elternbeirat sein? Danke

Hallo,

ich geh mal aus, das es hier um den Vater geht, was aus dem Text nicht ersichtlich ist.

Elternbeirat(/Elternpflegschaftsvorsitz wird von den Eltern gewählt - soweit richtig.

Allerdings muss dieser auch die elterliche Sorge für das Kind haben. Oft werden neue Partner, die nicht mal mit dem Kind verwandt sind auf Elternabenden geduldet. Jedoch haben nur eingetragene Sorgeberechtigte ein Stimmrecht und können sich
auch wählen lassen. Dazu zählen Eheleute mit leiblichen Kindern oder uneheliche Paarte, wo der Vater das Sorgerecht auch inne hat.

Im Grunde macht es auch keinen Sinn, wenn ein Nichtsorgeberechtigter in einer Klasse Elternsprecher ist, wo er selber seine aber nicht die Interessen des Kindes rechtlich vertreten darf.

Die Beurlaubung ist somit korrekt

Viele Grüße
tina

Hallo Tina. Ja richtig, es geht um den Vater! Danke für die schnelle Antwort! LG birgit