Ein Fall für die Gebäudeversicherung?

Hallo Leute!

In einer ETW eines Mehrfamilienhauses ist im Bad ein Heizungsrohr undicht. Die Fliesen müssen abgekloppt werden um überhaupt an den Schaden heran zu kommen.

Die Heizungsanlage ist Gemeinschaftseigentum und steht im Keller.

Ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung oder bleibt der Eigentümer auf dem Schaden sitzen?

Vielen Dank und viele Grüße
Whitby

Hallo Whitby,

so wie du das schilderst sollte das ein Fall für die Gebäude-Leitungswasser Versicherung sein, soweit eine solche für das Objekt besteht.

Grüße
Michael

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so wie du das schilderst sollte das ein Fall für die
Gebäude-Leitungswasser Versicherung sein, soweit eine solche
für das Objekt besteht.

ja, sie ist vorhanden. der verwalter behauptet aber steif und fest, dass es pp (persönliches pech) des eigentümers ist und er den schaden selbst zu tragen hat. er weigert sich die versicherungsdaten rauszugeben damit der eigentümer dort selbst nachfragen kann.

ja, sie ist vorhanden. der verwalter behauptet aber steif und
fest, dass es pp (persönliches pech) des eigentümers ist und

Da irrt der Verwalter aber kräftig. Es könnte höchstens sein, dass gar keine Deckung für Leitungswasserschäden besteht.

er den schaden selbst zu tragen hat. er weigert sich die
versicherungsdaten rauszugeben

Ich würde ihn daran erinnern, wer der Verwalter und wer der Miteigentümer ist und wer von wem eine Vergütung erhält. Wenn ich mich recht erinnere, findet vor der jährlichen Eigentümerversammlung eine Rechnungs- bzw. Kassenprüfung statt. Die Prüfer, Miteigentümer, können die Belege einsehen und feststellen, wie der Versicherungsschutz aussieht. Notfalls einen Anwalt einschalten.

Hallo,
ich würden den Verwalter in Verzug setzen und ihm ein Fax oder noch besser Brief mit Nachweis (Einschreiben, persönlicher Einwurf etc.) mit dem Inhalt schreiben, dass der Schaden bei ihm gemeldet ist und er als Verwalter für sämtliche finanziellen Folgen haftet, die sich aus einer verspäteten Schadenmeldung ergeben. Er möge außerdem nachweisen, wie er versicherungsrechtlich zu dem Standpunkt kommt, dass der Schaden nicht über die Gebäudeversicherung gedeckt ist.

Ich wette, das wirkt… Achja: das ist ja alles hypothetisch und ersetzt keine Rechtsberatung. Das ist aber genau das, was ich tun würde.

Andreas

ja, sie ist vorhanden. der verwalter behauptet aber steif und
fest, dass es pp (persönliches pech) des eigentümers ist und
er den schaden selbst zu tragen hat. er weigert sich die
versicherungsdaten rauszugeben damit der eigentümer dort
selbst nachfragen kann.

Bist Du Eiugentümer - dann ist er auskunftspflichtig, aber eigentlich müsstest Du das ja wissen, oder?? Als Eeigntümer!

Bist Du Eiugentümer - dann ist er auskunftspflichtig, aber
eigentlich müsstest Du das ja wissen, oder?? Als Eeigntümer!

nein, bin ich nicht! ;o)

Bist Du Eiugentümer - dann ist er auskunftspflichtig, aber
eigentlich müsstest Du das ja wissen, oder?? Als Eeigntümer!

nein, bin ich nicht! ;o)

Also, normalerweise solltest du ja mit der Nebenkostenabrechnung, die euer Verwalter durchführt, eine Kopie sämtlicher Rechnungen, die in die Nebenkosten einfließen, bekommen. Da solltest du auch versicherungsmäßig fündig werden. Und die rufst du dann einfach mal an.

Schönes Wochenende.

Michael

Wenn nicht Eigentümer, wer oder was dann?

Wenn nicht Eigentümer, wer oder was dann?

lediglich eine arbeitskollegin der betroffenen eigentümerin! und die hat inzwischen was erreichen können mit den tipps von hier!

Vielen Dank!
die eigentümer konnten den verwalter inzwischen davon überzeugen, dass das rausrücken der daten für ihn besser wäre. ;o)

versicherung ist also informiert, hat soweit bestätigt dass es sich um einen gebäudehaftpflichtschaden handelt und sendet die entsprechenden unterlagen mit schadensnummer zu.

also vielen dank noch mal im namen der eigentümer!

viele grüße
whitby

Schön - beim nächsten Mal soll Sie selber für sich sprechen - das macht es einfacher!