Ein Fall für die Gebäudeversicherung?

Hallo,

In der Küche einer vermieteten Wohneinheit lief bisher unbemerkt Wasser aus einem Untertischerhitzer oder wie man dieses Gerät auch nennen mag, jedenfalls ist es dafür vorgesehen warmes Wasser zu erzeugen und befindet sich ca. 30 cm über dem Fußboden, verborgen in einem Unterschrank einer Einbauküche. Aus diesem Gerät ist an einer Zuleitung, vermutlich über mehrere Wochen, Wasser ausgetreten.

Aufgrund von Renovierungsarbeiten wurde die Küchenzeile abgebaut und der Schaden erstmalig wahrgenommen.

Das Untertischgerät ist ein Mietgegenstand ebenso wie der verlegte, im Schadenbereich aufgequollene, Laminatboden. Bedingt durch den Wasseraustritt sind auch Feuchtigkeitsschäden im darunter befindlichen Keller zu erkennen.

Abgesehen von der Einbauküche, Eigentum des Mieters, stellt sich für mich die Frage ob der entstandene Schaden über die Gebäudeversicherung abgewickelt werden kann bzw. wenn vorhanden über die Haftpflicht- oder Hausratversicherung des Mieters?

Danke für Eure Informationen.

Gruß
strangerone

Hallo,

ohne tieferes Bedinungsstudium:

klingt für mich nach Gebäudeversicherung (Leitungswasserversicherung). Leitungswasser ist bestimmungswidrig ausgetreten und hat Schäden verursacht. Zum Gebäude gehört alles, was fest damit verbunden ist. Einbauküche wie beschrieben ist Gegenstand der Hausratversicherung des Mieters, während Trocknung etc. die Gebäudeversicherung übernehmen müßte.

Andreas