Hallo Wissende!
Wie würdet Ihr folgenden fiktiven Fall einschätzen?
Ein elektronisches Kleingerät (z. B. Kamera), das grundsätzlich in einer Schutztasche aufbewahrt wird, soll nach einigen Tagen des Nichtbenutzens, aber ständig Herumtragens, erneut benutzt werden. Offensichtlich ist das Gerät in der Zwischenzeit jedoch hingefallen, so dass es einen ziemlich schwerwiegenden Gehäuseschaden davongetragen hat.
Wäre die Reparatur bzw. unter Umständen die Neubeschaffung dieses Gerätes ein Fall für die Hausratversicherung? Falls ja, würde es einen Unterschied machen, ob man bemerkte, dass das Gerät zu Boden fiel, oder ob man es nicht merkte?
Eines ist mir noch wichtig: es geht mir nicht darum, in Erfahrung zu bringen, wie man am besten Geld aus der Hausratversicherung bekommen kann. Das tun leider viel zu viele Menschen, weshalb ich immer soviel Betrag zahlen muss
Nein, es geht hier lediglich um die Frage, ob die Hausratversicherung für einen solchen Schaden grundsätzlich aufkommen würde.
Falls ich im Brett allgemeine Rechtsfragen richtiger wäre, so bitte ich das Versehen zu entschuldigen und den Artikel ggf. umzub®etten.
Vielen Dank jedenfalls für hoffentlich viele hilfreiche Antworten.
Gruß Piri
